Löschen von Daten CEF

Europaweite Datenschutz-Prüfung: Umsetzung des Rechts auf Löschung im Fokus

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat seine koordinierte Durchsetzungsmaßnahme für das Jahr 2025 gestartet. Im Rahmen des „Coordinated Enforcement Framework“ (CEF) wird in diesem Jahr die Umsetzung des Rechts auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO untersucht. Deutschland beteiligt sich mit mehreren Landesdatenschutzbehörden an dieser Initiative, die insgesamt 32 europäische Datenschutzaufsichtsbehörden umfasst. Ziel und Methodik der Untersuchung

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Auskunft

Leitfaden zur Auskunftserteilung nach Art. 15 DS-GVO

Das Auskunftsrecht ermöglicht es Einzelpersonen, sich darüber zu informieren, wie und warum ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Die Leitlinien enthalten Beispiele, die den für die Verarbeitung Verantwortlichen helfen sollen, Auskunftsanträge in einer der DS-GVO entsprechenden Weise zu beantworten“. So fasste es 2022 die damalige Vorsitzende des europäischen Datenschutzausschusses (EDSA), Andrea Jelinek zusammen, als der Europäische

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Audit Messenger

Standardisierte Prüfung von Messengern

Der Europäische Datenschutzausschus (EDSA) hatte bereits auf den Vorschlag des BfDI die Umsetzung des Auskunfsrechts durch die für die Verarbeitung Verantwortlichen gemäß Art. 15 DS-GVO als Thema für seine dritte koordinierte Durchsetzungsmaßnahme in 2024 beschlossen. Die koordinierten Maßnahmen erfolgen auf Basis des Beschlusses des EDSA aus Oktober 2020, einen koordinierten Durchsetzungsrahmen (Coordinated Enforcement Framework –

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Weitere Koordinierte Maßnahme der EDSA: Umsetzung des Auskunftsrechts

„Das Auskunftsrecht ermöglicht es Einzelpersonen, sich darüber zu informieren, wie und warum ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Die Leitlinien enthalten Beispiele, die den für die Verarbeitung Verantwortlichen helfen sollen, Auskunftsanträge in einer der DS-GVO entsprechenden Weise zu beantworten“. So fasste es 2022 die damalige Vorsitzende des europäischen Datenschutzausschusses (EDSA), Andrea Jelinek zusammen, als der Europäische

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Cloud Nutzung öffentlicher Bereich

EDSA prüft Nutzung von Cloud-Diensten im öffentlichen Sektor

Gemäß Artikel 61 Absatz 1 DS-GVO müssen die Aufsichtsbehörden Vorkehrungen für eine wirksame Zusammenarbeit untereinander treffen. Nach Artikel 57 Absatz 1 lit. g) DS-GVO sollen die Aufsichtsbehörden mit anderen Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten, auch durch Informationsaustausch, und ihnen Amtshilfe leisten, um die einheitliche Anwendung und Durchsetzung der DS-GVO zu gewährleisten. Der Rahmen für eine koordinierte Durchsetzung der

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