Datenpannen bei Auftragsverarbeitern – Pflichten des Auftragsverarbeiters und des Auftraggebers?
Mit Einführung der DS-GVO ist der Auftragsverarbeiter neben dem Verantwortlichen als Normadressat getreten. Dies gilt sowohl für die Kernnorm der Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DS-GVO, als auch viele weitere Normen, in denen die Verantwortlichkeit des Auftragsverarbeiters ausdrücklich genannt wird. Verschärft wird diese Situation durch die Haftungs- und Bußgeldregelungen (Artt. 82 und 83 DS-GVO) sowie ein
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