Bei Strafverfolgung, Whistleblowing & Internal Investigations den Datenschutz nicht vergessen
Datenschutz und Strafrecht: Strafverfolgung, Whistleblowing und Internal Investigations kommen alle nicht ohne personenbezogene Daten aus. So nötig wie relevant die Verarbeitung personenbezogener Daten zu diesen Themen auch scheint, darf im Kontext interner Ermittlung und externer Auskunftspflichten der Datenschutz nicht außer Acht gelassen werden.
Internal Investigation: Beschäftigtendaten in der Aufklärung von Straftaten
Beschäftigtendaten spielen in der Aufklärung von Straftaten und internen Ermittlungen eine wichtige Rolle bei der Wahrung der Interessen eines Unternehmens. Die Etablierung eines internen Ermittlungsprozesses kann darüber hinaus im Sinne der Compliance eines Unternehmens sogar erforderlich sein und ist für ausgewählte Sektoren inzwischen auch gesetzlich vorgeschrieben. Es ergeben sich dabei einige Herausforderungen hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten. In welchem Maße die Datenverarbeitung für diese Zwecke erforderlich ist und wo das Maß der Erforderlichkeit bei der Datenerhebung und -verarbeitung möglicherweise überschritten wird, sind hierbei die datenschutzrechtlichen Kernfragen.
Wer redet mit? Datenschutzbeauftragter, Betriebsrat, Compliance uvm.
Zur Beantwortung der erforderlichen Datenhebung und wie mit diesen Daten weiter umzugehen ist, sind viele Stellen im Unternehmen gefragt. Der Datenschutzbeauftragte als „Anwalt der betroffenen Person“ ist grundsätzlich bei jeder kritischen Datenverarbeitung hinzu zu ziehen. Aber da möglicherweise auch starke Eingriffe in die Rechte der Beschäftigten mit einer Untersuchung einhergehen, ist auch der Betriebsrat als Vertretung der Beschäftigung nicht außer Acht zu lassen. Aufgrund der Zielsetzung, Rechtskonformität im Unternehmen zu gewährleisten, drängt sich zudem die Mitwirkung der Compliance-Abteilung auf.
Herausgabe personenbezogener Daten an Behörden
Datenschutzrechtliche Aspekte sind in besonderem Maße auch im Rahmen von Auskunftspflichten gegenüber Behörden berührt. Die Rechtslage kann verwirrend sein, wenn Behörden von Unternehmen einfach die Herausgabe von Daten verlangen, ohne dabei die konkrete Rechtsgrundlage zu benennen. Unternehmen sollten sich bei der Weitergabe von Daten vor einem Haftungsrisiko schützen. Dazu müssen Verantwortliche wissen, wie sie auf Basis welcher Rechtsgrundlage handeln können und wo das Datenschutzrecht der behördlichen Kooperation Grenzen setzt. Gerade die Rechtsschutzmöglichkeiten bei diesen Vorgängen und die rechtliche Stellung des zur Herausgabe verpflichteten Unternehmens sind regelmäßig unklar.
DATAKONTEXT schafft Wissen und liefert Praxis-Beispiele
In unserer Online-Schulung „Strafverfolgung, Whistleblowing, Internal Investigations – Datenschutz und Strafrecht“ liefern Ihnen unsere Experten Informationen über die aktuellen und künftigen rechtlichen Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten im Kontext interner Ermittlung und externer Auskunftspflichten bei Strafverfolgungsmaßnahmen. Die fachkundigen Referenten erläutern Ihnen zudem konkrete Beispiele und Anwendungsfälle zu diesem Themenfeld. RA Dr. Mark Ennulat LL.M., Vice President Lawful, Interception & Data Provision bei der Deutschen Telekom und Security GmbH und RA Per Stöcker von der Kanzlei LLR Legerlotz Laschet und Partner vermitteln Ihnen das benötigte Wissen zu internen Ermittlungsverfahren, wie auch zur Herausgabe personenbezogener Daten an Behörden.
Mehr Informationen und das genaue Seminarprogramm finden Sie hier.
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Letztes Update:10.03.21
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