Blacklist für Datenschutz-Folgeabschätzungen
Wie der Europäische Datenschutz-Ausschuss, EDPB, (European Data Protection Board) bekanntgab, wurde bei der letzten Sitzung eine Einigung bzgl. der 22 Stellungnahmen erzielt, die die einzelnen Länder zum Thema erarbeitet hatten. Die Stellungnahme beschäftigten sich mit der Festlegung gemeinsamer Kriterien für die Erarbeitung von Blacklist für die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach Art. 35 DS-GVO.
Um die Arten der Verarbeitungstätigkeiten festzulegen, die eine DPIA erfordern könnten, fordert die DS-GVO die nationalen Aufsichtsbehörden auf, Listen der Arten von Verarbeitungstätigkeiten zu erstellen und zu veröffentlichen, die ein hohes Risiko mit sich bringen können.
„Es war eine enorme Aufgabe“
Der Europäische Datenschutz-Ausschuss hat 22 nationale Listen mit insgesamt 260 verschiedenen Verarbeitungstätigkieten erhalten. Die Vorsitzende der EDPB, Andrea Jelinek, sagte: „Es war eine enorme Aufgabe alle diese Listen zu prüfen und gemeinsame Kriterien dafür festzulegen, was eine DSFA auslöst und was nicht. Es war eine ausgezeichnete Gelegenheit für den Europäischen Datenschutz-Ausschuss die Konsistenz der erarbeiteten Kriterienkataloge, die eine DSFA auslösen können, einem Praxistest zu unterziehen. Die DS-GVO erfordert keine vollständige Harmonisierung oder eine „EU-Liste“, sondern vielmehr eine Kohärenz, die wir in diesen 22 Stellungnahmen erreicht haben, indem wir uns auf eine gemeinsame Sichtweise geeinigt haben.“
Die 22 Meinungen zu den DPIA-Listen ergeben sich aus Art. 35 Abs. 4 und Art. 35 Abs. 6 DS-GVO und stehen im Einklang mit früheren Leitlinien der Artikel-29-Arbeitsgruppe.
European Data Protection Board
https://edpb.europa.eu/news/news_en
Letztes Update:13.11.18
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