BSI bietet Qualifikation als Digitaler Ersthelfer

Digitaler Ersthelfer

Um die Unfallgefahr am Arbeitsplatz möglichst gering zu halten, sind die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und ihre Träger zu Maßnahmen verpflichtet, die der Unfallprävention dienen.

Im Rahmen der Arbeitsplatzsicherheit sind sie unter anderem durch § 23 Absatz 2 des Siebten Sozialgesetzbuchs (SGB VII) für die Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer zuständig. Ersthelfer im Betrieb sind Pflicht. Ersthelfer ersetzen nicht den Arzt, sie können aber bei Unfällen oft die entscheidende erste Hilfe leisten.

Angelehnt an dieses Prinzip prägt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) den Begriff des „Digitalen Ersthelfers“ und bietet einen Onlinekurs dafür an. Die Qualifikation zum Digitalen Ersthelfer erfolgt anhand eines Basiskurses, der vom BSI kostenlos als Onlinekurs angeboten wird. Als Begleitmaterial zum Basiskurs wird der „Leitfaden zur Reaktion auf IT-Sicherheitsvorfälle für Digitale Ersthelfer“ angeboten. Die inhaltlichen Bestandteile des Basiskurses richten sich nach der technischen Ausstattung und dem Wissensstand von KMU und Bürgern, die vom Digitalen Ersthelfer im Rahmen seiner Tätigkeit im Cyber-Sicherheitsnetzwerk beraten werden sollen.

Der Digitale Ersthelfer hat die Aufgabe, bei IT-Sicherheitsvorfällen eine qualifizierte Einschätzung des Vorfalls zu treffen und dem Betroffenen Ersthilfe bei kleineren IT-Störungen und IT-Vorfällen zu leisten sowie erste Handlungsempfehlungen auszusprechen. 

Ein Digitaler Ersthelfer kann jede volljährige Person oder jedes in Deutschland ansässige Unternehmen sein, welches sein Wissen und seine Expertise freiwillig zur Hilfe anderer zur Verfügung stellen möchte. Dies können also Privatpersonen wie Studenten oder IT-affine Bürger oder auch Unternehmen wie IT-Dienstleister oder Computerfirmen sein. Sie helfen Betroffenen einer IT-Störung oder eines IT-Sicherheitsvorfalls mit einer qualifizierten Einschätzung des Problems und leisten bei kleineren IT-Störungen durch gezielte Handlungsempfehlungen Erste-Hilfe.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des BSI.

(Foto: chinnarach – stock.adobe.com)

Letztes Update:12.10.21

  • Folge 34: ChatGPT & Co: Neues aus dem Maschinenraum der EU-Datenregulierung – KI und ePrivacy

    Die Europäische Union arbeitet mit Nachdruck an der Umsetzung der Datenstrategie 2020. Die geplanten und angegangenen Regelwerke sind für Spezialisten kaum durchschaubar und waren Gegenstand des DataAgenda Datenschutzpodcasts #29 mit Kai Zenner, dem Büroleiter und Digitalreferenten von MdEP Axel Voss von der EVP. In seinem „RDV-Update aus Brüssel“ berichtet Zenner in der RDV regelmäßig über

    Mehr erfahren
  • Personalunion Interessenkollision

    Personalunion: Beauftragter für Informationssicherheit und Datenschutzbeauftragter

    Die Meinungen zu der Frage, ob und welche zusätzlichen Funktionen einen Datenschutzbeauftragter in eine Interessenkollision bringen, sind uneinheitlich. Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI):Der TLfDI geht in seinem 2. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz nach der DS-GVO (Berichtsjahr 2019, veröffentlicht am 22.10.2020) auf die Fragen von möglichen Interessenkollisionen für die Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten ein (vgl.

    Mehr erfahren
  • Social-Media Nutzung für Mediziner: Wo liegen die Fallstricke?

    In der dritten und damit aktualisierten Auflage ihrer Handreichung „Ärztinnen und Ärzte in sozialen Medien“ gibt die Bundesärztekammer Ärtzt_innen aber auch allen Medizinstudierenden wertvolle Hinweise, die sie bei der Nutzung Sozialer Medien beachten sollten. Die 1. Auflage der Handreichung war aus dem Beschluss des 115. Deutschen Ärztetags 2012 zur Erarbeitung von Empfehlungen für Ärzte in

    Mehr erfahren