BSI-Empfehlung für sichere Konfiguration von MS-Office-Produkten

Büroanwendungen werden wegen ihrer großen Verbreitung und Angriffsfläche häufig als Angriffsweg genutzt, beispielsweise um mittels Makros in MS-Office-Produkten Schadsoftware zu verbreiten und auf Zielsystemen auszuführen. Mit einer wohlüberlegten Konfiguration dieser Produkte kann das Risiko der Ausnutzung von Standardfunktionen oder Schwachstellen minimiert werden.

Das BSI hat für den Einsatz auf dem Betriebssystem Microsoft Windows sieben Cyber-Sicherheitsempfehlungen für eine sichere Konfiguration von Microsoft Office 2013/2016/2019 erstellt. Diese behandeln zum einen übergreifende Richtlinien für Microsoft Office, zum anderen Richtlinien für sechs häufig genutzte Microsoft Office-Anwendungen.

Hauptaugenmerk dieser im Mai 2019 veröffentlichten BSI-Empfehlung liegt auf dem Einsatz von Microsoft Office 2013/2016/2019 in mittelgroßen bis großen Organisationen, in denen die Endsysteme mit Gruppenrichtlinien in einer Active Directory-Umgebung verwaltet werden.

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

(Bild von Pixaline auf Pixabay)


Letztes Update:25.06.19

  • Testament mit geschwärzten Zeilen

    408.000 Euro Bußgeld wegen fehlenden Datenschutzes durch Technikgestaltung

    Die spanische Datenschutzbehörde AEPD hat gegen die CaixaBank Geldbußen von insgesamt 510.000 Euro festgesetzt (Verfahren PS-00028-2025). Die Bank hatte bei der Abwicklung von Erbfällen standardmäßig mehr Daten verlangt als erforderlich und die Erben unzureichend informiert. Da sie die Geldbuße freiwillig vorab bezahlte, ermäßigte sich der Betrag um 20 Prozent auf 408.000 Euro. Sachverhalt Nach dem

    Mehr erfahren
  • Mann trägt Sonnenbrille von Ray- Ban mit Smart Glasses

    Smart Glasses: Wer aufnimmt, ist verantwortlich

    Wer mit einer KI-Brille filmt oder fotografiert, ist datenschutzrechtlich selbst Verantwortlicher. Das stellt der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) in einem Prüfbericht vom 10.09.2026 zur Ray-Ban Meta AI Glasses fest. Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat sich der Bewertung auf ihrer Zwischenkonferenz angeschlossen. LED reicht nicht Die Brille zeigt Aufnahmen über eine kleine LED an.

    Mehr erfahren
  • Mann hält Megafon in der Hand, aus dem Symbole der digitalen Werbung kommen

    Einwilligung zugunsten von „Partnern“ ist zu unbestimmt

    Eine Einwilligung in Direktwerbung durch nicht näher bezeichnete „Partner“ reicht nicht aus, damit ein Drittunternehmen die Daten für eigene Werbung nutzen darf. Das hat Generalanwalt Dean Spielmann in seinen Schlussanträgen vom 17.09.2026 in der Rechtssache C-317/25 (Groupe Canal+) vorgeschlagen. Sachverhalt Die Canal+-Gruppe hatte 2021 elektronische Werbung an rund 3,9 Millionen Personen versandt. Die Kontaktdaten stammten

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner