Kamera-Attrappen: Beweislast liegt (auch hier) beim Verantwortlichen
Ein sehr praktisches Problem thematisiert der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) in seinem 5. Tätigkeitsbericht (Ziffer 3.6) zum Datenschutz nach der DS-GVO und beschäftigt sich mit der Frage, wie Verantwortliche ihrer Darlegungslast im Hinblick auf Kameraattrappen nachkommen können. Das Problem ergibt sich bei Betrachtung zweier Aspekte, die für sich genommen, eher
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