Kein Fernmeldegeheimnis (mehr) bei privater Nutzung von E-Mail am Arbeitsplatz
Es ist durchaus anzunehmen, dass viele Verantwortliche und Datenschutzinteressierte die Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der privaten Nutzung von E-Mail und Internet am Arbeitsplatz noch nicht verinnerlicht haben.Daher ist es sicher hilfreich, dass auch Datenschutz-Aufsichtsbehörden (Ziffer 12.2 , 29. Tätigkeitsbericht LDI NRW) auf diese (neuen) Rahmenbedingungen hinweisen. Mit dem Inkrafttreten des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG)
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