Unzulässige Gesprächsaufzeichnungen in medizinischer Einrichtung
Geplanter Einsatz von GesprächsaufzeichnungenEine Einrichtung zur Vermittlung ärztlicher Versorgung plante, sämtliche Telefonate mit medizinischem Personal aufzuzeichnen. Dabei sollten auch Gesundheitsdaten der Anrufenden erfasst werden. Ziel war es, die ärztliche Dokumentationspflicht zu erfüllen, Beschäftigte zu schützen und die Aufzeichnungen für Schulungen und Feedbackgespräche zu nutzen. Ergebnis der Prüfung durch die DatenschutzbehördeDie Berliner Beauftragte für Datenschutz und
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