Unsicherheiten bei der Anwendung der Ausnahmen zum Auskunftsrecht
Betroffenenrechte sind zugleich Ansprüche und Gestaltungsmöglichkeiten für betroffene Personen. Mit dem Auskunftsrecht gem. Art. 15 DS-GVO hat der Verordnungegeber eine Grundlage dafür geschaffen, dass andere Betroffenenrechte (wie das Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, aber auch das Widerspruchsrecht) überhaupt gezielt geltend gemacht werden können. Das Auskunftsrecht ist häufiger Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzung und viele Rechtsfragen
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