Urheberrechtsschutz für KI-assistierte Werke
Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 17. Dezember 2025 (Az. 2-06 O 401/25) eine einstweilige Verfügung bestätigt, die einer Musikerin und ihrem Digitalvertrieb untersagt, einen Liedtext weiter zu verbreiten und zu bewerben. Die Entscheidung ist urheberrechtlich bedeutsam, weil sie grundlegende Fragen zur Schutzfähigkeit von Werken klärt, an deren Entstehung KI-Systeme beteiligt waren.
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