Einheitliches Meldeformular für Datenpannen
Wer als Verantwortlicher oder externer Datenschutzdienstleister eine Datenpanne an mehrere Aufsichtsbehörden melden muss, sieht sich derzeit mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand konfrontiert: Jede Behörde stellt ein eigenes Meldeformular bereit – und das unter dem engen Zeitdruck der 72-Stunden-Frist nach Art. 33 DS-GVO. Diesem strukturellen Problem widmen sich sowohl die Datenschutzkonferenz (DSK) als auch der Europäische
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