Ignorierte Verwarnung der Aufsichtsbehörde wirkt bußgelderhöhend
Das Landgericht Berlin hat in einem Bußgeldverfahren gegen einen E-Commerce-Konzern grundlegende Aussagen zur Bemessung von DS-GVO-Geldbußen getroffen. Der Fall ist dem Tätigkeitsbericht 2024 der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) zu entnehmen. Ausgangslage Die BlnBDI hatte 2022 ein Bußgeld gegen ein Unternehmen wegen eines Interessenkonflikts des betrieblichen Datenschutzbeauftragten verhängt: Die als DSB benannte Person
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