Hessische Aufsichtsbehörde: zoom unter Einhaltung von Auflagen nutzbar
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hatte im August 2021 die Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) offiziell gewarnt, die Videokonferenzlösung von Zoom Inc. in der sog. on-demand-Variante zu verwenden. Dies verstoße gegen die DS-GVO, da eine solche Nutzung mit der Übermittlung personenbezogener Daten in die USA verbunden sei. In diesem Drittland bestehe
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