Aufsichtsbehörden fordern eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz
Ein spezielles Recht für den Beschäftigtendatenschutz wurde schon zu Zeiten vor Geltung der DS-GVO in wiederkehrender Regelmäßigkeit von vielen von DatenschutzexpterInnen, Personalprofis, Betriebsräten und anderen gefordert. Dies hat sich zwar mit Wirksamwerden der DS-GVO nicht wesentlich geändert, jedoch existiert nach wie vor kein in sich geschlossener Arbeitnehmerdatenschutz. Abgesehen von dem § 26 BDSG, der vom Regelungsgehalt her
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