LfDI BW genehmigt Verhaltensregel „Trusted Data Processor“
Gemäß Art. 40 Abs. 2 DS-GVO dürfen „Verbände und andere Vereinigungen, die Kategorien von Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern vertreten“ Verhaltensregeln ausarbeiten. Verhaltensregeln (auch „Code of Conduct“ genannt) sind verbindliche Vorgaben eines (Branchen-) Verbands oder einer anderen Vereinigung, die datenschutzrechtliche Verhaltensweisen der jeweiligen Mitglieder festlegen. Verbände oder andere Vereinigungen, die bestimmte Kategorien von Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern vertreten, sollten
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