CEDPO-Umfrage 2024 – Aufgaben und Rechtsstellung der DSB

DSB Umfrage

Der Europäische Datenschutzausschuss überarbeitet zurzeit sein Working-Paper zu den Aufgaben und der Rechtsstellung der Datenschutzbeauftragten.

Zur Erfassung der Erfahrungen und Erkenntnisse der Datenschutzbeauftragten in der Europäischen Union hat der europäische Dachverband CEDPO – Confederation of European Data Protection Organisations eine Umfrage ins Leben gerufen.

Durch Ihre Teilnahme an der Umfrage gestalten Sie die Zukunft des Datenschutzes in der Europäischen Union aktiv mit. Folgen Sie dafür dem unten angegeben Link und nehmen Sie bis zum 14. Mai 2024 an der Umfrage teil.

Für die Umfrage des europäischen Dachverbandes CEDPO gilt Folgendes:

  • Die Umfrage ergibt ein EU-weites Bild über die Arbeit von Datenschutzbeauftragten.
  • Entwickelt für Genauigkeit: Speziell auf die DSB und ihre Teams zugeschnitten, um die Praxis genau widerzuspiegeln.
  • Für DSB, von DSB: Dies ist unsere Umfrage, die auf der Grundlage unserer gemeinsamen Erfahrungen und zu unserem gemeinsamen Nutzen erstellt wurde.
  • Garantierte Anonymität: Sprechen Sie frei und anonym, um ein ehrliches und offenes Feedback zu erhalten. Wir garantieren Ihre Anonymität.
  • Zeiteffizient: Schon 30 Minuten Ihrer Zeit können einen bedeutenden Beitrag zu unserem Beruf leisten.
  • Gemeinschaftsorientiert: Ihr Beitrag schärft den Fokus von CEDPO, um die gemeinsamen Herausforderungen und Interessen anzusprechen.

    Weitere Infos und den Teilnahmelink finden Sie auf den Seiten der GDD.

    (Foto: DatenschutzStockfoto – stock.adobe.com)

Letztes Update:06.05.24

  • E-Mail Ausscheiden Breschäftigter

    Umgang mit E-Mail-Postfächern bei Abwesenheit und Ausscheiden von Beschäftigten

    Der Umgang mit personalisierten E-Mail-Konten ausgeschiedener oder länger abwesender Mitarbeitender zählt zu den häufig nachgefragten Beratungsthemen im Beschäftigtendatenschutz. Im Zentrum steht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Arbeitgeber:innen auf betroffene Postfächer zugreifen dürfen. Prävention durch klare Prozesse Verantwortliche sollten datenschutzrechtlichen Konflikten bereits durch organisatorische Weichenstellungen vorbeugen. Zu prüfen ist zunächst, ob personalisierte Postfächer überhaupt

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  • Auskunftsrecht gegenüber Anwälten

    Auskunftsrecht nach Art. 15 DS-GVO gegenüber Rechtsanwält:innen

    Beschwerden über unbeantwortete oder unvollständig beantwortete Auskunftsersuchen gegenüber Kanzleien und Einzelanwält:innen gehören zu den regelmäßig auftretenden Fallkonstellationen der Aufsichtspraxis. Im Fokus steht zumeist die Frage der Reichweite des Auskunftsrechts betroffener Personen gegenüber Berufsgeheimnisträger:innen. Grundsatz: DS-GVO gilt auch für Rechtsanwält:innen Rechtsanwält:innen unterliegen als Verantwortliche im Sinne der DS-GVO grundsätzlich uneingeschränkt deren Vorgaben und müssen geeignete Maßnahmen

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  • Juristische Personen können keine Aussage verweigern

    Kein Auskunftsverweigerungsrecht juristischer Personen gegenüber Aufsichtsbehörden

    Das VG Berlin (VG Berlin, Urteil vom 9. Oktober 2025, VG 1 K 607/22) hat in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil die aufsichtsbehördlichen Auskunftsbefugnisse nach Art. 58 Abs. 1 lit. a DS-GVO bestätigt und konkretisiert. Ausgangsfall: Adressvermietung ohne Rechtsgrundlage Hintergrund war die Verwarnung eines Buchverlags, der Kundendaten ohne Einwilligung und ohne sonstige gesetzliche Grundlage zu

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