CEDPO-Umfrage 2024 – Aufgaben und Rechtsstellung der DSB

DSB Umfrage

Der Europäische Datenschutzausschuss überarbeitet zurzeit sein Working-Paper zu den Aufgaben und der Rechtsstellung der Datenschutzbeauftragten.

Zur Erfassung der Erfahrungen und Erkenntnisse der Datenschutzbeauftragten in der Europäischen Union hat der europäische Dachverband CEDPO – Confederation of European Data Protection Organisations eine Umfrage ins Leben gerufen.

Durch Ihre Teilnahme an der Umfrage gestalten Sie die Zukunft des Datenschutzes in der Europäischen Union aktiv mit. Folgen Sie dafür dem unten angegeben Link und nehmen Sie bis zum 14. Mai 2024 an der Umfrage teil.

Für die Umfrage des europäischen Dachverbandes CEDPO gilt Folgendes:

  • Die Umfrage ergibt ein EU-weites Bild über die Arbeit von Datenschutzbeauftragten.
  • Entwickelt für Genauigkeit: Speziell auf die DSB und ihre Teams zugeschnitten, um die Praxis genau widerzuspiegeln.
  • Für DSB, von DSB: Dies ist unsere Umfrage, die auf der Grundlage unserer gemeinsamen Erfahrungen und zu unserem gemeinsamen Nutzen erstellt wurde.
  • Garantierte Anonymität: Sprechen Sie frei und anonym, um ein ehrliches und offenes Feedback zu erhalten. Wir garantieren Ihre Anonymität.
  • Zeiteffizient: Schon 30 Minuten Ihrer Zeit können einen bedeutenden Beitrag zu unserem Beruf leisten.
  • Gemeinschaftsorientiert: Ihr Beitrag schärft den Fokus von CEDPO, um die gemeinsamen Herausforderungen und Interessen anzusprechen.

    Weitere Infos und den Teilnahmelink finden Sie auf den Seiten der GDD.

    (Foto: DatenschutzStockfoto – stock.adobe.com)

Letztes Update:06.05.24

  • Pflicht zur Kennzeichnung von KI-Inhalten

    Kennzeichnung KI-generierter Werbeinhalte

    Die Wettbewerbszentrale hat einen Leitfaden zu den Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte in der Werbung vorgelegt, der die seit dem 2. August 2026 geltenden Transparenzvorschriften der KI-Verordnung (Art. 50 KI-VO) mit dem lauterkeitsrechtlichen Rahmen des UWG verzahnt. Deepfakes bei Bild, Ton und Video Nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO müssen Betreiber – definiert als jede Person

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  • Auskunftsrecht als vollständige Kopie

    Kein Anspruch auf vollständige Kopie eines Compliance-Berichts

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.04.2026 (8 AZR 169/25) klargestellt, dass sich das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 1 DS-GVO grundsätzlich nur auf die in einem Dokument enthaltenen personenbezogenen Daten bezieht und nicht auf das Dokument als Ganzes. Sachverhalt Eine leitende Angestellte war Gegenstand einer arbeitgeberseitig beauftragten Compliance-Untersuchung

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  • KI Praxisleitfaden

    Praxisleitfaden zu KI-Systemen mit geringem Risiko

    Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) hat im Juli 2026 einen praxisorientierten Leitfaden zum datenschutzkonformen und digital-souveränen Einsatz Künstlicher Intelligenz vorgelegt. Adressiert werden explizit Verantwortliche in kleineren Verwaltungen sowie KMU, die KI-Systeme mit begrenztem oder minimalem Risiko im Sinne der KI-VO einsetzen – etwa interne Chatbots oder Text-Zusammenfassungstools. Damit schließt der LfDI

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