CEDPO-Umfrage 2024 – Aufgaben und Rechtsstellung der DSB

DSB Umfrage

Der Europäische Datenschutzausschuss überarbeitet zurzeit sein Working-Paper zu den Aufgaben und der Rechtsstellung der Datenschutzbeauftragten.

Zur Erfassung der Erfahrungen und Erkenntnisse der Datenschutzbeauftragten in der Europäischen Union hat der europäische Dachverband CEDPO – Confederation of European Data Protection Organisations eine Umfrage ins Leben gerufen.

Durch Ihre Teilnahme an der Umfrage gestalten Sie die Zukunft des Datenschutzes in der Europäischen Union aktiv mit. Folgen Sie dafür dem unten angegeben Link und nehmen Sie bis zum 14. Mai 2024 an der Umfrage teil.

Für die Umfrage des europäischen Dachverbandes CEDPO gilt Folgendes:

  • Die Umfrage ergibt ein EU-weites Bild über die Arbeit von Datenschutzbeauftragten.
  • Entwickelt für Genauigkeit: Speziell auf die DSB und ihre Teams zugeschnitten, um die Praxis genau widerzuspiegeln.
  • Für DSB, von DSB: Dies ist unsere Umfrage, die auf der Grundlage unserer gemeinsamen Erfahrungen und zu unserem gemeinsamen Nutzen erstellt wurde.
  • Garantierte Anonymität: Sprechen Sie frei und anonym, um ein ehrliches und offenes Feedback zu erhalten. Wir garantieren Ihre Anonymität.
  • Zeiteffizient: Schon 30 Minuten Ihrer Zeit können einen bedeutenden Beitrag zu unserem Beruf leisten.
  • Gemeinschaftsorientiert: Ihr Beitrag schärft den Fokus von CEDPO, um die gemeinsamen Herausforderungen und Interessen anzusprechen.

    Weitere Infos und den Teilnahmelink finden Sie auf den Seiten der GDD.

    (Foto: DatenschutzStockfoto – stock.adobe.com)

Letztes Update:06.05.24

  • Cover Podcast Folge 63: Datenschutz in der Onlinewirtschaft – Datennutzungsrecht und Einwilligungsverwaltung

    Episode 63: Datenschutz in der Onlinewirtschaft – Datennutzungsrecht und Einwilligungsverwaltung

    Dirk Freytag (BVDW und Content Pass) und Uli Hegge (netID) sind gestandene Digitalunternehmer. Sie setzen sich für die Umsetzung eines fairen, effizienten und in der Praxis lebbaren Datenschutz in der Onlinewirtschaft ein. Im Podcast geht es um die Idee eines Datennutzungsrechts und das Verständnis des Datenschutzbeauftragten im Sinne eines Datennutzungsbeauftragten, um Einwilligungsverwaltungsdienste und Single-Sign-On-Angebote sowie

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    Aktualisierung: Mindeststandard zur Protokollierung und Detektion von Cyber-Angriffen

    Immer häufiger werden Cyber-Angriffe auf Unternehmen und Regierungen bekannt, die folgenschwere Konsequenzen für die Betroffenen auslösen. Die meisten IT-Systeme in Organisationen verfügen über Möglichkeiten, um ein Audit-Logging zu aktivieren. Bereits mit den Standardeinstellungen werden dabei in der Regel alle wichtigen Ereignisse aufgezeichnet. Damit dabei aber keine gigantischen Datenmengen entstehen, die nur mit hohem Aufwand zu verarbeiten

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    Klassiker: Mitarbeiterexzess durch unzulässige Datenbankabrufe

    Regel: Unternehmen haften für Datenschutzverstöße ihrer BeschäftigtenNach Auffassung der Datenschutzkonferenz (DSK) als Gremium der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden sollen Unternehmen im Rahmen von Art. 83 DS-GVO für Datenschutzverstöße eines jeden Beschäftigten haften, wenn der Mitarbeiter nicht im Exzess (für eigene Zwecke) gehandelt hat. Dabei sei nicht erforderlich, dass für die Handlung ein gesetzlicher Vertreter oder eine Leitungsperson verantwortlich ist.

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