DataAgenda-Spezial, Teil 2: Künstliche Intelligenz in der Justiz – Impulse aus Nordrhein-Westfalen
An künstlicher Intelligenz kommen auch Recht und Justiz nicht vorbei. Der Roboter kann und darf nicht zum Richter werden, aber ohne seine Hilfe können Recht und Justiz die Herausforderungen der Digitalisierung nicht bewältigen. Das gilt für die Onlinewirtschaft ebenso wie für die Onlinekriminalität. Die rechtlichen Grenzen künstlicher Intelligenz müssen für alle Bereiche des Rechts im Großen ähnlich aber in den Details unterschiedlich gezogen werden.
Präzise gefasste rechtliche Restriktionen müssen wegen der Grundrechtsrelevanz von Anwendungen nicht nur im Strafrecht, sondern auch im Zivil- und Verwaltungsrecht gelten.
Wo steht die Justiz im Mai 2022 beim Einsatz künstlicher Intelligenz? Welcher Rechtsrahmen gilt jetzt und künftig? Wohin muss sich eine zeitgemäße Justiz entwickeln und welche justiz- und datenrechtlichen Rahmenbedingungen benötigt sie? Welche Rolle spielen Gerichte, Staatsanwaltschaften und was sind die Aufgaben von Rechtswissenschaft und Rechtspolitik?
Moderiert von Dr. Martin Kessen (Richter am BGH, III. Zivilsenat) haben an der Technischen Hochschule Köln auf Einladung der Ministeriums der Justiz NRW und der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht der Justizminister von NRW Peter Biesenbach, der Präsident des OLG Köln Dr. Bernd Scheiff, der Leiter der ZAC NRW LOStA Markus Hartmann und Professor Dr. Rolf Schwartmann als Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht an der TH Köln und Vorsitzender der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit diskutiert.
DataAgenda-Special Teil II enthält den Vortrag von Axel Voß und die Podiumsdiskussion von Peter Biesenbach, Bernd Scheiff, Markus Hartmann, Rolf Schwartmann und Axel Voß unter der Moderation von Martin Kessen.
Letztes Update:09.05.22
Das könnte Sie auch interessieren
-
Kamera-Attrappen: Beweislast liegt (auch hier) beim Verantwortlichen
Ein sehr praktisches Problem thematisiert der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) in seinem 5. Tätigkeitsbericht (Ziffer 3.6) zum Datenschutz nach der DS-GVO und beschäftigt sich mit der Frage, wie Verantwortliche ihrer Darlegungslast im Hinblick auf Kameraattrappen nachkommen können. Das Problem ergibt sich bei Betrachtung zweier Aspekte, die für sich genommen, eher
Mehr erfahren -
Lagebild: Cybersicherheit in der Automobilbranche
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ist sich sicher: Cyber-Angriffe werden qualitativ immer ausgereifter und zielgerichteter. Das zeigen die Lageberichte der Behörde, auch im Vergleich der Lageberichte zueinander. Von dieser Bedrohungslage ist naturgemäß auch die Automobilbranche erfasst. Automobilhersteller und ihre Zulieferer (Supply-Chain-Angriffe), aber auch kleinere Betriebe mit Alleinstellungsmerkmalen, wie zum Beispiel die Produktion spezieller
Mehr erfahren -
Arbeitspapier zu “Smart Cities“
Unter dem Vorsitz von Prof. Ulrich Kelber hat die Internationale Arbeitsgruppe für Datenschutz in der Technologie (IWGDPT), allgemein bekannt als „Berlin Group“, ein Arbeitspapier zu „Smart Cities“ verabschiedet, das Städten, Dienstleistern und Regulierungsbehörden praktische Empfehlungen bietet, um datenschutzfreundlichere Lösungen für „Smart Cities“ zu identifizieren und zu fördern. Städte in der ganzen Welt wenden neue und
Mehr erfahren