DataAgenda-Spezial, Teil 2: Künstliche Intelligenz in der Justiz – Impulse aus Nordrhein-Westfalen
An künstlicher Intelligenz kommen auch Recht und Justiz nicht vorbei. Der Roboter kann und darf nicht zum Richter werden, aber ohne seine Hilfe können Recht und Justiz die Herausforderungen der Digitalisierung nicht bewältigen. Das gilt für die Onlinewirtschaft ebenso wie für die Onlinekriminalität. Die rechtlichen Grenzen künstlicher Intelligenz müssen für alle Bereiche des Rechts im Großen ähnlich aber in den Details unterschiedlich gezogen werden.
Präzise gefasste rechtliche Restriktionen müssen wegen der Grundrechtsrelevanz von Anwendungen nicht nur im Strafrecht, sondern auch im Zivil- und Verwaltungsrecht gelten.
Wo steht die Justiz im Mai 2022 beim Einsatz künstlicher Intelligenz? Welcher Rechtsrahmen gilt jetzt und künftig? Wohin muss sich eine zeitgemäße Justiz entwickeln und welche justiz- und datenrechtlichen Rahmenbedingungen benötigt sie? Welche Rolle spielen Gerichte, Staatsanwaltschaften und was sind die Aufgaben von Rechtswissenschaft und Rechtspolitik?
Moderiert von Dr. Martin Kessen (Richter am BGH, III. Zivilsenat) haben an der Technischen Hochschule Köln auf Einladung der Ministeriums der Justiz NRW und der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht der Justizminister von NRW Peter Biesenbach, der Präsident des OLG Köln Dr. Bernd Scheiff, der Leiter der ZAC NRW LOStA Markus Hartmann und Professor Dr. Rolf Schwartmann als Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht an der TH Köln und Vorsitzender der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit diskutiert.
DataAgenda-Special Teil II enthält den Vortrag von Axel Voß und die Podiumsdiskussion von Peter Biesenbach, Bernd Scheiff, Markus Hartmann, Rolf Schwartmann und Axel Voß unter der Moderation von Martin Kessen.
Letztes Update:09.05.22
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