Der „Omnisbus“ verspätet sich: 2. DSAnpUG kommt erst 2019

Seit dem 25. Mai 2018 regelt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) den Datenschutz in der gesamten Europäischen Union (EU) unmittelbar. Zur Vereinheitlichung des Datenschutzrechts genießt der Rechtsakt Anwendungsvorrang vor nationalen Regelungen. Trotzdem ist das nationale Recht dadurch nicht gänzlich obsolet geworden. Die sog. Öffnungsklauseln erlauben, aber zwingen die Mitgliedstaaten teilweise auch zum Erlass von einzelstaatlichem Recht. Das 2. DSAnpUG wird wohl erst im Frühjahr verabschiedet werden.

Das 1. DSAnpUG kam pünktlich

Mit dem im Juni 2017 verabschiedeten 1. DSAnpUG hat der Bundesgesetzgeber die wohl wichtigste Anpassung und Umsetzung an die DS-GVO vorgenommen, indem er das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) grundlegend überarbeitet hat. Das BDSG konnte damit zeitgleich zur DS-GVO am 25.5. diesen Jahres Anwendung finden.

Das 2. DSAnpUG kommt zu spät

Mit erheblicherer Verspätung hat die Bundesregierung erst im September einen Gesetzentwurf für das 2. DSAnpUG vorgelegt. Damit soll das gesamte bundesdeutsche Recht DSGVO-konform gestaltet werden. In dem vom Bundesinnenministerium (BMI) federführend zu verantwortenden sog. „Omnibus-Gesetz“ sollen in mehr als 150 Bundesgesetzen Änderungen vorgenommen werden. All diese Gesetze beinhalten bereichsspezifisches Datenschutzrecht, was der Änderung und Anpassung bedarf. Dabei handelt es sich beispielsweise um Gesetze wie das Antiterrordatei-Gesetz, das Bundesmeldegesetz, aber auch das Weingesetz oder das Schornstein-Handwerksgesetz sind betroffen.

Wie ist der weitere Gesetzgebungsverlauf?

In der nichtöffentlichen Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages wurde am 7. November über die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem Gesetz beraten und entschieden. Das hat zur Folge, dass nun in der letzten Sitzungswoche des Bundestages, am 10. Dezember, eine parlamentarische Anhörung zu dem Thema durchgeführt wird. Da das DSAnpUG von Seiten des Bundesrats mitbestimmungspflichtig ist, bestimmt sich der Zeitplan der Gesetzgebung maßgeblich nach dem Sitzungskalender des Bundesrats. Dieser tagt dieses Jahr am 14.12. das letzte Mal. Um das Gesetz dort auf die Tagesordnung zu bekommen, müsste der Bundestag nach der Anhörung am 10.12. das Gesetz spätestens am 13.12. in 2. und 3. Lesung im Parlament verabschieden. Dies wird in der Kürze der Zeit nicht zu leisten sein. Die erste Plenarsitzung des Bundesrats findet dann aber erst wieder am 15. Februar 2019 statt. Dieser Termin wird wohl zu schaffen sein und gibt auch dem Bundestag noch 3 weitere Sitzungswochen Zeit zur Entscheidung. Dadurch kann zunächst im zuständigen Ausschuss für Inneres und Heimat mit der gebotenen Sorgfalt und ausreichend Zeit eine Einigung herbeigeführt werden und im Anschluss kann die Abstimmung in 2./3. Lesung im Plenum gelingen.

Letztes Update:20.11.18

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