Digitalisierung in Schulen – Behörden begleiten konstruktiv

Digitale Schule

Insbesondere als viele Schulen während der Hochphase der Corona-Pandemie geschlossen wurden und auch längere Zeit geschlossen bleiben mussten, suchten viele Schulen bei den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Beratung (bspw. LfDI RLP, HBDI, LfD Sachsen-Anhalt) mit welchen datenschutzkonformen Instrumenten sowohl schulisches Miteinander als auch Lerninhalte transportiert werden können.
Aufsichtsbehörden reagierten teilweise unterschiedlich und es wurden pragmatische oder weniger pragmatische Lösungen für die Probleme und Sorgen der Schulen gefunden. Einige Lösungen, die von Schulen praktiziert wurden, wurden von den Aufsichtsbehörden „geduldet“ bis belastbare und datenschutzkonformere Konzepte etabliert werden konnten.

Mittlerweile hatten die Beteiligten Zeit, die drängenden Fragen strukturierter betrachten und abarbeiten zu können. Als Ergebnis der Erfahrungen der jüngsten Vergangenheit hat die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) ein Papier dieser Überlegungen vorgestellt, welches als Grundstein für die notwendige Digitalisierung in den Schulen verstanden werden soll.

Flankiert werden diese Überlegungen durch die letzten beiden Änderungen des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen (SchulG). Darin hat der Landesgesetzgeber in §§ 120, 121 SchulG die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Schulen digitale Systeme im Schulunterricht rechtssicherer einsetzen können.
Der dauerhafte Einsatz von Systemen für den digitalen Unterricht soll den bestmöglichen Ausgleich zwischen Praxistauglichkeit und Gewährleistung eines angemessenen Datenschutzniveaus bieten. Das Grundsatzpapier beschreibt, wie die Einsatzbedingungen datenschutzgerecht zu gestalten sind. Die Informationen sollen den verantwortlichen Stellen dabei helfen, diese Ziele umzusetzen.

Das Grundsatzpapier der LDI NRW beschäftigt sich insbesondere mit diesen Fragestellungen:

1. Wer ist wofür zuständig? Wer ist für was verantwortlich?
2. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind im Schulbereich zu beachten?
3. Welche weiteren Anforderungen müssen erfüllt werden?
4. Dürfen Lehrkräfte ihre privaten PCs zur Verarbeitung von Daten der Schülerinnen einsetzen, und wie sollen Schülerinnen die Daten digital verarbeiten?

Zudem geht das Papier der LDI NRW auf folgende Themen ein, die während der Pandemie ebenfalls oft und kontrovers diskutiert wurden. Im Kern geht es um die Bewertung der datenschutzkonformen Nutzbarkeit von:
1. Digitale Lehr- und Lernsysteme/ Arbeitsplattformen
2. Videokonferenztools
3. Messengerdienste

Abschließend betont die Behörde, dass die in der pandemiebedingten Ausnahmesituation eingesetzte Lösungen, die nicht datenschutzkonform waren, nun von den Verantwortlichen anzupassen oder auszutauschen sind, wenn sie dauerhaft zum Einsatz kommen sollen. Es wird von Verantwortlichen erwartet, sobald wie möglich ein den aktuellen Umständen angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Die LDI NRW setzt hierbei schwerpunktmäßig auf Überzeugungsarbeit bei den Verantwortlichen, nicht auf Untersagungen und Verbote. Damit verfährt die LDI NRW im Rahmen Ihrer Befugnisse ähnlich konstruktiv wie der LfDI BW, der auf Grundlage der bisherigen Gespräche mit den Schulen in Baden-Württemberg in Aussicht gestellt hat, dass keine Anordnungen gegenüber den betroffenen Schulen ausgesprochen werden müssen. Beide Aufsichtsbehörden weisen naturgemäß darauf hin, dass sie weiterhin allen konkreten an Schulen nachgehen und in bekannter Weise aufklären, beraten und – wo nötig – datenschutzkonforme Zustände herstellen werden.

(Foto: Anke Thomass – stock.adobe.com)

LDI NRW


Letztes Update:01.10.22

  • Data Agenda Podcast Folge 95 mit Prof. Dr. Schwartmann, Sebastian Gutknecht und Jörg Schieb im Experten-Talk über aktuelle Datenthemen

    Folge 95: Ein „KI-Seepferdchen“ für alle – Befähigung und Schutz in der digitalen Welt

    Das „KI-Seepferdchen“ wurde von der unabhängigen Expertenkommission „Kinder und Jugendschutz in der digitalen Welt“ im Juni 2026 als Maßnahme vorgeschlagen. Es geht darum, Kinder schon im Grundschulalter mit den Möglichkeiten und Risiken von KI in Form von Chatbots vertraut zu machen. Die Vermittlung von KI-Kompetenz ist eine Rechtspflicht auch für Schulen und Schulträger. Die Expertenkommission

    Mehr erfahren
  • Vier Expertenporträts und Logo des Data Agenda Podcasts, Folge 94 mit Prof. Dr. Schwartmann, Markus Beckedahl, Lucia Burkhardt und Felix Sahm.

    Folge 94: KI-Reallabore, Kinder und Gesundheit

    Die unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat am 24. Juni 2026 ihre Handlungsempfehlungen vorgelegt. Der Bericht trägt den Titel „Entwicklung stärken, Verantwortung übernehmen“ und befasst sich insbesondere mit den Auswirkungen Künstlicher Intelligenz auf Kinder und Jugendliche. Markus Beckedahl, der Gründer des Zentrums für Digitalrechte und Demokratie, diskutiert das „KI-Seepferdchen“ (HE 12),

    Mehr erfahren
  • Datenschutz Entbürokratisierung

    Koalitionsausschuss beschließt „Vereinfachung“ des Datenschutzrechts

    Koalitionsausschuss beschließt Vereinfachung des Datenschutzrechts Im Rahmen des am 2. Juli 2026 vorgestellten Reformpakets „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ haben CDU/CSU und SPD unter Punkt 14 weitreichende Änderungen im Bereich Datenschutz angekündigt. Unter der Überschrift „Moderner Datenschutz für mehr Wachstum“ kündigt die Koalition an, den nationalen Datenschutz zu vereinfachen und die in der DS-GVO

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner