Eigene Webseite der Datenschutzkonferenz geht online

DSK-Webseite geht online

Die Datenschutzkonferenz (DSK) besteht aus den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. Sie hat die Aufgabe, die Datenschutzgrundrechte zu wahren und zu schützen, eine einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts zu erreichen und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten. Dies geschieht namentlich durch Entschließungen, Beschlüsse, Orientierungshilfen, Standardisierungen, Stellungnahmen, Pressemitteilungen und Festlegungen.

Aktuelle Entschließungen, Orientierungshilfen und Kurzpapiere

Die DSK geht mit einer eigenen Homepage online. Auf der zentralen Informationsplattform sind aktuelle Entschließungen, Orientierungshilfen und Kurzpapiere der Datenschutzkonferenz abrufbar. Hier finden sich auch Links zu den Aufsichtsbehörden und den Datenschutzgesetzen des Bundes und der Länder. Zudem ist ein RSS-Feed zum Abonnieren neuer Inhalte eingebunden.  Mit Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung wird ihre Auslegung auch durch die Datenschutzaufsichtsbehörden wichtiger. Mit einer eigenen Homepage der DSK optimiert diese ihr Informationsangebot. Die Entwicklung der Webseite steht unter der Verantwortung des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht.

Die Homepage der DSK ist unter https://www.datenschutzkonferenz-online.de/ zu erreichen.

Letztes Update:24.07.18

  • Folge 41: So hält das Urheberrecht den Anforderungen der KI stand

    Beim Einsatz generativer KI spielt neben dem Datenschutzrecht das Urheberrecht eine wichtige Rolle. Die Rechtsbereiche dürfen nicht miteinander vermischt werden. Welche Rechte bei der Erstellung von neuen Inhalten bzw. beim Training der KI tangiert sind (Input), und zum anderen, welche Rechte mit den von KI-(mit)erzeugten Inhalten verbunden sind, gleich ob Musik, Text oder Bild, und

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  • Missbrauch Auskunft

    Grenzen des Missbrauchs beim Auskunftsrecht

    In der jüngeren Vergangenheit hat sich der EuGH mit zahlreichen Vorlagefragen zu datenschutzrechtlichen Themen befassen müssen. Darunter waren auch etliche Fragestellungen, die sich mit dem Inhalt und der Weite des Auskunftsanspruchs aus Artikel 15 DS-GVO befassten. Der EuGH konkretisierte bspw. im Rahmen seines Urteils, ob im Rahmen des Auskunftsrechts die Identität der Empfänger offenzulegen sind.

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  • Personalakte und Risikodaten

    Besonders schützenswerte Daten in Personalakten

    Besonders sensible personenbezogene Daten dürfen nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen im Rahmen von Beschäftigungsverhältnissen verarbeitet werden. Diese Daten umfassen beispielsweise Informationen, die Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand oder die politische Überzeugung der Beschäftigten zulassen, sowie Hinweise auf religiöse Diskriminierung oder rassistische Verfolgung bieten können. Auch Informationen über Gewerkschaftszugehörigkeiten fallen unter diesen speziellen Schutz. Wie ist datenschutzrechtlich

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