EU-Parlament kritisiert EU-US Privacy Shield

EU-Parlament kritisirt Privacy Shield

Vom 18. bis 19. September 2017 fand die erste jährliche Überprüfung der Funktionsweise des EU-US Privacy Shield in Washington D.C. statt. Diese regelmäßige, gemeinsame Überprüfung durch die Europäische Kommission und die US-Regierung basiert auf der Angemessenheitsentscheidung zum Privacy Shield. Dieser Prozess entstand nach den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs im wegweisenden Schrems-Urteil (C-362/14) zur Safe Harbor-Entscheidung der Kommission.

Ergebnisse der Überprüfung sind in einem Bericht zusammengefasst

An dieser Überprüfung hatten sich acht Vertreter, der in der Artikel 29-Datenschutzgruppe versammelten europäischen Datenschutzbehörden beteiligt, darunter zwei Vertreter aus Deutschland, einer davon aus dem Haus der BfDI. Die ausführlichen Ergebnisse der Überprüfung sind in einem Bericht der Artikel 29-Datenschutzgruppe zusammengefasst, der zusammen mit der korrespondierenden Pressemitteilung der Artikel 29-Datenschutzgruppe auf der Website der BfDI abrufbar ist.

Die Artikel 29-Gruppe der europäischen Datenschutzbehörden hatte bereits damals von der EU-Kommission Nachbesserungen am Privacy Shield für die Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA gefordert und hielt es für fraglich, ob Daten von EU-Bürgern in den USA so gut geschützt werden wie in der EU.

Die europäischen Datenschutzbehörden hatten die Europäische Kommission aufgefordert, in Nachverhandlungen mit der US-Regierung entscheidende Verbesserungen des Privacy Shield-Mechanismus zu erzielen. Die Datenschutzbehörden hielten es nach der ersten gemeinsamen Überprüfung des Privacy Shield weiterhin für fraglich, ob das vom Privacy Shield geschaffene Datenschutzniveau in den USA tatsächlich der Sache nach gleichwertig mit dem Datenschutzniveau in der EU ist. Dies hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im sogenannten Schrems-Urteil gefordert, durch das die Vorgängerregelung Safe Harbor gekippt wurde.

Nun äußert auch das Das EU-Parlament Kritik an dem aktuellen Rechtsrahmen für den Datentransfer in die USA . Der „EU-US-Datenschutzschild“ sei unzureichend und weise anhaltende Schwächen bei der Achtung der Grundrechte auf, heißt es in einer Entschließung, den die Abgeordneten am Donnerstag (mit 303 zu 223 Stimmen für eine Entschließung) verabschiedeten.  Die EU-Kommission wird aufgefordert, die Datenschutzvereinbarung mit den USA auszusetzen, falls die Vereinigten Staaten den EU-Bürgern bis zum 1. September keinen ausreichenden Schutz personenbezogener Daten garantierten.

EU-Parlament

Letztes Update:06.07.18

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