EU und Japan erkennen beiderseits angemessenes Datenschutzniveau an

Die EU und Japan haben am 17. Juli 2018 ihre Gespräche über ein beiderseits angemessenes Datenschutzniveau erfolgreich abgeschlossen. Sie haben sich darauf verständigt, die Datenschutzsysteme der jeweils anderen Seite als „gleichwertig“ anzuerkennen, sodass Daten zwischen der EU und Japan sicher fließen können.  Jede Seite wird nun ihre jeweiligen internen Verfahren für die Annahme ihrer Angemessenheitsfeststellung einleiten. Im Falle der EU gehören dazu die Einholung einer Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses sowie die Zustimmung eines Ausschusses, der sich aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt. Sobald dieses Verfahren abgeschlossen ist, wird die Kommission den Angemessenheitsbeschluss in Bezug auf Japan annehmen.

Förderung hoher Datenschutzstandards und Erleichterung des internationalen Handels

Mit dieser Vereinbarung bekräftigen die EU und Japan, dass die Förderung hoher Datenschutzstandards und die Erleichterung des internationalen Handels im digitalen Zeitalter Hand in Hand gehen. Im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung ist ein Angemessenheitsbeschluss der einfachste Weg, um sichere und stabile Datenströme zu gewährleisten.

 

Die getroffene Vereinbarung sieht die gegenseitige Anerkennung eines gleichwertigen Datenschutzniveaus durch die EU und Japan vor. Nach Annahme werden mit dieser Vereinbarung personenbezogene Daten geschützt, die zu gewerblichen Zwecken übertragen werden, aber auch solche, die zu Strafverfolgungszwecken zwischen den Behörden der EU und Japans ausgetauscht werden, sodass sichergestellt wird, dass bei all diesen Übermittlungen ein hohes Datenschutzniveau zur Anwendung kommt.

 

EU-Kommission

 

 

Letztes Update:13.11.18

  • Testament mit geschwärzten Zeilen

    408.000 Euro Bußgeld wegen fehlenden Datenschutzes durch Technikgestaltung

    Die spanische Datenschutzbehörde AEPD hat gegen die CaixaBank Geldbußen von insgesamt 510.000 Euro festgesetzt (Verfahren PS-00028-2025). Die Bank hatte bei der Abwicklung von Erbfällen standardmäßig mehr Daten verlangt als erforderlich und die Erben unzureichend informiert. Da sie die Geldbuße freiwillig vorab bezahlte, ermäßigte sich der Betrag um 20 Prozent auf 408.000 Euro. Sachverhalt Nach dem

    Mehr erfahren
  • Papierakten im Müll in einem Büro

    Verlorene Papierakte: DS-GVO greift, Schadensersatz aber nicht

    Auch Papierakten können unter die DS-GVO fallen. Wenn eine solche Akte verschwindet, begründet das aber nicht automatisch einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das hat das LG Magdeburg mit Urteil vom 25.06.2026 (Az. 10 O 1894/25) entschieden. Das Urteil ist rechtskräftig. Sachverhalt Bei einem Fachaufsichtsbesuch in der JVA Burg fiel auf, dass ein Ordner mit der Einsatzakte

    Mehr erfahren
  • Ortungsdienst auf dem Handy: Auf dem linken Handy ist der Schalter auf aus, auf dem rechten auf an

    Standortdaten: 403 Millionen Euro Bußgeld gegen Google

    Die irische Datenschutzbehörde (DPC) hat am 21.09.2026 ein Bußgeld von 403 Millionen Euro gegen Google Ireland verhängt. Gegenstand ist die Verarbeitung von Standortdaten über die Kontoeinstellungen „Location History“, „Web & App Activity“ und „Location Accuracy“ im Zeitraum von Mai 2018 bis Februar 2020. Das Verfahren ging auf Beschwerden europäischer Verbraucherverbände zurück, darunter der europäische Dachverband

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner