EU und Japan erkennen beiderseits angemessenes Datenschutzniveau an
Die EU und Japan haben am 17. Juli 2018 ihre Gespräche über ein beiderseits angemessenes Datenschutzniveau erfolgreich abgeschlossen. Sie haben sich darauf verständigt, die Datenschutzsysteme der jeweils anderen Seite als „gleichwertig“ anzuerkennen, sodass Daten zwischen der EU und Japan sicher fließen können. Jede Seite wird nun ihre jeweiligen internen Verfahren für die Annahme ihrer Angemessenheitsfeststellung einleiten. Im Falle der EU gehören dazu die Einholung einer Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses sowie die Zustimmung eines Ausschusses, der sich aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt. Sobald dieses Verfahren abgeschlossen ist, wird die Kommission den Angemessenheitsbeschluss in Bezug auf Japan annehmen.
Förderung hoher Datenschutzstandards und Erleichterung des internationalen Handels
Mit dieser Vereinbarung bekräftigen die EU und Japan, dass die Förderung hoher Datenschutzstandards und die Erleichterung des internationalen Handels im digitalen Zeitalter Hand in Hand gehen. Im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung ist ein Angemessenheitsbeschluss der einfachste Weg, um sichere und stabile Datenströme zu gewährleisten.
Die getroffene Vereinbarung sieht die gegenseitige Anerkennung eines gleichwertigen Datenschutzniveaus durch die EU und Japan vor. Nach Annahme werden mit dieser Vereinbarung personenbezogene Daten geschützt, die zu gewerblichen Zwecken übertragen werden, aber auch solche, die zu Strafverfolgungszwecken zwischen den Behörden der EU und Japans ausgetauscht werden, sodass sichergestellt wird, dass bei all diesen Übermittlungen ein hohes Datenschutzniveau zur Anwendung kommt.
Letztes Update:13.11.18
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