EuGH: Pflicht zur Aufnahme von Fingerabdrücken im Personalausweis ist zulässig
Der EuGH hat entschieden, dass die Verpflichtung zur Aufnahme von zwei Fingerabdrücken im Personalausweis mit dem Unionsrecht vereinbar ist, obwohl die zugrunde liegende europäische Verordnung auf einer falschen Rechtsgrundlage beruht.
Ein deutscher Staatsbürger hatte sich gegen die Weigerung der Stadt Wiesbaden gewandt, ihm einen neuen Personalausweis ohne Fingerabdrücke auszustellen. Der EuGH stellte fest, dass die Aufnahme von Fingerabdrücken dazu dient, Identitätsdiebstahl zu bekämpfen und die Interoperabilität der Überprüfungssysteme sicherzustellen, was mit den Grundrechten vereinbar ist.
Allerdings erklärte der EuGH die Verordnung für unwirksam, da sie auf einer falschen Rechtsgrundlage beruht und daher im falschen Gesetzgebungsverfahren erlassen wurde. Dennoch bleiben die Wirkungen der Verordnung bis zum Inkrafttreten einer neuen Verordnung, spätestens bis zum 31. Dezember 2026, aufrecht, um schwerwiegende negative Folgen zu vermeiden. Der Verordnungsgeber hat bis dahin Zeit, neue Regelungen zu erlassen.
EuGH
(Foto: Orxan – stock.adobe.com)
Letztes Update:27.03.24
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