Europäische Leitlinie zur Videoüberwachung

Mit Wirksamwerden der DS-GVO hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) seine Arbeit aufgenommen. In diesem Gremium sind Datenschutzaufsichtsbehörden aller europäischer Mitgliedstaaten sowie der Europäische Datenschutzbeauftragte und die Europäische Kommission vertreten. Eine wichtige Aufgabe besteht darin, allgemeine Leitlinien zur Interpretation der DS-GVO herauszugeben. Damit soll Klarheit hinsichtlich der Begriffe in den europäischen Datenschutzgesetzen im Sinne einer einheitlichen Auslegung geschaffen werden. Am 28./29. Januar 2020 tagte der EDSA zum 17. Mal.

Der Europäische Datenschutzausschuss hat in Rahmen dieser Sitzung eine Leitlinie zum datenschutzkonformen Einsatz von Videoüberwachung (Guidelines 3/2019 on processing of personal data through video devices) beschlossen. Vor dem Hintergrund, dass sie seit Mai 2018 wirksame DS-GVO keine speziellen Regeln zur Videoüberwachung, sei dieses Ergebnis besonders begrüßenswert, so die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, die die Entstehung der Leitlinie als Hauptberichterstatterin betreut hat.

Wegen einer speziellen Regelung für die Videoüberwachung ist es notwendig die datenschutzrechtlichen Anforderungen an den Einsatz von Videoüberwachung aus den allgemeinen Regelungen des Gesetzeswerks abgeleitet werden. Dies fordert nicht nur die Unternehmen, die Videotechnik rechtskonform einsetzen möchten, heraus. Die beschlossene Leitlinie ist daher als ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer europaweit einheitlichen Handhabung im Bereich der Videoüberwachung zu bewerten.


Letztes Update:06.02.20

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