Fallbasierte Leitlinien für Datenschutzverletzungen

Databreach

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat seine aktualisierten Leitlinien zu Datenschutzverletzungen veröffentlicht.

Die DS-GVO schreibt in bestimmten Fällen vor, dass eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde gemeldet werden muss und dass die Personen, deren personenbezogene Daten von der Verletzung betroffen sind, über die Verletzung zu informieren sind (Artikel 33 und 34 DS-GVO). Die Artikel-29-Datenschutzgruppe hatte bereits im Oktober 2017 einen allgemeinen Leitfaden zur Meldung von Datenschutzverletzungen erstellt, in dem die einschlägigen Abschnitte der DS-GVO analysiert wurden (Leitlinien für die Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten gemäß der Verordnung (EU) 2016/679) (im Folgenden „WP 250“). Aufgrund ihrer Art und ihres Zeitpunkts wurden in dieser Leitlinie jedoch nicht alle praktischen Fragen hinreichend ausführlich behandelt. Daher hat der ESDA den Bedarf an einem praxisorientierten, fallbasierten Leitfaden erkannt, der die von den nationalen Aufsichtsbehörden seit der Anwendbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung gesammelten Erfahrungen in einer Leitlinie für die Verantwortlichen nutzbar macht.

Die neue fallbasierte Leitlinie ist als Ergänzung zu dem WP 250 gedacht und spiegelt die gemeinsamen Erfahrungen der nationalen Aufsichtsbehörden des EWR seit dem Wirksamwerden der DS-GVO. Es soll den für die Datenverarbeitung Verantwortlichen bei der Entscheidung helfen, wie mit Datenschutzverletzungen umzugehen ist und welche Faktoren bei der Risikobewertung zu berücksichtigen sind.

Die dargestellten Fälle sind im wesentlichen nach folgenden Themen unterteilt:
1. Ransomware
2. Data Exfiltration ATTACKS
3. Internal Human Risk Source
4. Lost or stolen devices and paper documents
5. Mispostal
6. Other Cases – Social Engineering

EDSA

(Foto: elenabsl – stock.adobe.com)

Letztes Update:03.01.22

  • Podcast Cover des DataAgenda Podcast mit Michael Grupp und Eva-Maria Pottkämper von Bryter sowie Rechtsanwalt Sascha Kremer

    Folge 96: Legal AI zwischen Vollkornbrot und Burger: Warum generative KI nicht alles ist

    „Es kommt darauf an.“ Das ist eine Lieblingsantwort von Juristen. Sie ist oft unbefriedigend, aber ebenso oft richtig.Bei der Frage, ob und wofür man in der Rechtsberatung ein digitales Hilfsmittel einsetzt – etwa ein sogenanntes deterministisches Expertensystem, das sich mit Vollkornbrot vergleichen lässt, oder eine generative KI, die eher einem „AI-Burger“ entspricht –, kommt es

    Mehr erfahren
  • E-Mail Ausscheiden Breschäftigter

    Umgang mit E-Mail-Postfächern bei Abwesenheit und Ausscheiden von Beschäftigten

    Der Umgang mit personalisierten E-Mail-Konten ausgeschiedener oder länger abwesender Mitarbeitender zählt zu den häufig nachgefragten Beratungsthemen im Beschäftigtendatenschutz. Im Zentrum steht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Arbeitgeber:innen auf betroffene Postfächer zugreifen dürfen. Prävention durch klare Prozesse Verantwortliche sollten datenschutzrechtlichen Konflikten bereits durch organisatorische Weichenstellungen vorbeugen. Zu prüfen ist zunächst, ob personalisierte Postfächer überhaupt

    Mehr erfahren
  • Auskunftsrecht gegenüber Anwälten

    Auskunftsrecht nach Art. 15 DS-GVO gegenüber Rechtsanwält:innen

    Beschwerden über unbeantwortete oder unvollständig beantwortete Auskunftsersuchen gegenüber Kanzleien und Einzelanwält:innen gehören zu den regelmäßig auftretenden Fallkonstellationen der Aufsichtspraxis. Im Fokus steht zumeist die Frage der Reichweite des Auskunftsrechts betroffener Personen gegenüber Berufsgeheimnisträger:innen. Grundsatz: DS-GVO gilt auch für Rechtsanwält:innen Rechtsanwält:innen unterliegen als Verantwortliche im Sinne der DS-GVO grundsätzlich uneingeschränkt deren Vorgaben und müssen geeignete Maßnahmen

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner