Fallbasierte Leitlinien für Datenschutzverletzungen

Databreach

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat seine aktualisierten Leitlinien zu Datenschutzverletzungen veröffentlicht.

Die DS-GVO schreibt in bestimmten Fällen vor, dass eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde gemeldet werden muss und dass die Personen, deren personenbezogene Daten von der Verletzung betroffen sind, über die Verletzung zu informieren sind (Artikel 33 und 34 DS-GVO). Die Artikel-29-Datenschutzgruppe hatte bereits im Oktober 2017 einen allgemeinen Leitfaden zur Meldung von Datenschutzverletzungen erstellt, in dem die einschlägigen Abschnitte der DS-GVO analysiert wurden (Leitlinien für die Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten gemäß der Verordnung (EU) 2016/679) (im Folgenden „WP 250“). Aufgrund ihrer Art und ihres Zeitpunkts wurden in dieser Leitlinie jedoch nicht alle praktischen Fragen hinreichend ausführlich behandelt. Daher hat der ESDA den Bedarf an einem praxisorientierten, fallbasierten Leitfaden erkannt, der die von den nationalen Aufsichtsbehörden seit der Anwendbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung gesammelten Erfahrungen in einer Leitlinie für die Verantwortlichen nutzbar macht.

Die neue fallbasierte Leitlinie ist als Ergänzung zu dem WP 250 gedacht und spiegelt die gemeinsamen Erfahrungen der nationalen Aufsichtsbehörden des EWR seit dem Wirksamwerden der DS-GVO. Es soll den für die Datenverarbeitung Verantwortlichen bei der Entscheidung helfen, wie mit Datenschutzverletzungen umzugehen ist und welche Faktoren bei der Risikobewertung zu berücksichtigen sind.

Die dargestellten Fälle sind im wesentlichen nach folgenden Themen unterteilt:
1. Ransomware
2. Data Exfiltration ATTACKS
3. Internal Human Risk Source
4. Lost or stolen devices and paper documents
5. Mispostal
6. Other Cases – Social Engineering

EDSA

(Foto: elenabsl – stock.adobe.com)

Letztes Update:03.01.22

  • Digitale Souveränität und KI im DataAgenda Podcast Folge 93

    Folge 93: Digitale Souveränität in menschlicher Hoheit

    Die Digitale Souveränität Europas ist ein Gebot dieser Zeit. Die menschliche Hoheit in Zeiten zu behalten, in denen KI-Systeme uns das Denken abnehmen können, ist ein anderes. Die Menschen in Europa müssen nun beweisen, dass sie den Herausforderungen gewaschen sind. Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen einen regulatorischen Rahmen schaffen, der Menschenrechte und gute wirtschaftliche

    Mehr erfahren
  • EDSA veröffentlicht DSFA-Muster

    Einheitliches DSFA-Muster zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht

    Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat am 10. März 2026 ein standardisiertes Muster für Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA/DPIA) nach Art. 35 DS-GVO verabschiedet und am 14. April 2026 zur öffentlichen Konsultation gestellt. Rückmeldungen können bis zum 9. Juni 2026 eingereicht werden. Ziel ist eine europaweit einheitliche DSFA-Dokumentation: Nach Abschluss der Konsultation sollen alle nationalen Datenschutzbehörden das Template als

    Mehr erfahren
  • Transporterschlüsselung bei E-Mail ausreichend

    Transportverschlüsselung reicht aus: Anforderungen an E-Mail-Sicherheit nach Art. 32 DS-GVO

    Mit Urteil vom 2. April 2026 (Az. 29 K 7351/23) hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass die Übermittlung personenbezogener Daten per E-Mail mittels Transportverschlüsselung grundsätzlich ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau im Sinne von Art. 32 DS-GVO gewährleistet. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist nicht generell erforderlich. Sachverhalt Dem Verfahren lag ein Verkehrsunfall zugrunde, bei dem ein Busunternehmen den

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner