Fallbasierte Leitlinien für Datenschutzverletzungen

Databreach

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat seine aktualisierten Leitlinien zu Datenschutzverletzungen veröffentlicht.

Die DS-GVO schreibt in bestimmten Fällen vor, dass eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde gemeldet werden muss und dass die Personen, deren personenbezogene Daten von der Verletzung betroffen sind, über die Verletzung zu informieren sind (Artikel 33 und 34 DS-GVO). Die Artikel-29-Datenschutzgruppe hatte bereits im Oktober 2017 einen allgemeinen Leitfaden zur Meldung von Datenschutzverletzungen erstellt, in dem die einschlägigen Abschnitte der DS-GVO analysiert wurden (Leitlinien für die Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten gemäß der Verordnung (EU) 2016/679) (im Folgenden „WP 250“). Aufgrund ihrer Art und ihres Zeitpunkts wurden in dieser Leitlinie jedoch nicht alle praktischen Fragen hinreichend ausführlich behandelt. Daher hat der ESDA den Bedarf an einem praxisorientierten, fallbasierten Leitfaden erkannt, der die von den nationalen Aufsichtsbehörden seit der Anwendbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung gesammelten Erfahrungen in einer Leitlinie für die Verantwortlichen nutzbar macht.

Die neue fallbasierte Leitlinie ist als Ergänzung zu dem WP 250 gedacht und spiegelt die gemeinsamen Erfahrungen der nationalen Aufsichtsbehörden des EWR seit dem Wirksamwerden der DS-GVO. Es soll den für die Datenverarbeitung Verantwortlichen bei der Entscheidung helfen, wie mit Datenschutzverletzungen umzugehen ist und welche Faktoren bei der Risikobewertung zu berücksichtigen sind.

Die dargestellten Fälle sind im wesentlichen nach folgenden Themen unterteilt:
1. Ransomware
2. Data Exfiltration ATTACKS
3. Internal Human Risk Source
4. Lost or stolen devices and paper documents
5. Mispostal
6. Other Cases – Social Engineering

EDSA

(Foto: elenabsl – stock.adobe.com)

Letztes Update:03.01.22

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