Folge 14: Krieg mit Informationen
Russlands Krieg gegen die Ukraine ist auch ein Krieg mit Informationen und damit auch mit Daten im Netz. Viele wollen der Ukraine aus guten Gründen beistehen und begeben sich als private Hacker im Netz eigenmächtig auf den Kriegspfad. Experten befürchten, dass dies die Situation noch eskalieren kann. Rechtsdurchsetzung ist aber auch im Krieg ebenso eine Staatsangelegenheit, wie die Kriegsführung und deren Vermeidung selbst. Klar ist: Wenn man auf dem Pulverfass sitzt, muss man besonnen sein. Welche Möglichkeiten haben Staaten, Medienunternehmen und Private? Ein Gespräch mit Professor Dr. Tobias Keber von der Hochschule der Medien in Stuttgart über Daten als Waffen.
Letztes Update:28.03.22
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
Folge 41: So hält das Urheberrecht den Anforderungen der KI stand
Beim Einsatz generativer KI spielt neben dem Datenschutzrecht das Urheberrecht eine wichtige Rolle. Die Rechtsbereiche dürfen nicht miteinander vermischt werden. Welche Rechte bei der Erstellung von neuen Inhalten bzw. beim Training der KI tangiert sind (Input), und zum anderen, welche Rechte mit den von KI-(mit)erzeugten Inhalten verbunden sind, gleich ob Musik, Text oder Bild, und
Mehr erfahren -
Grenzen des Missbrauchs beim Auskunftsrecht
In der jüngeren Vergangenheit hat sich der EuGH mit zahlreichen Vorlagefragen zu datenschutzrechtlichen Themen befassen müssen. Darunter waren auch etliche Fragestellungen, die sich mit dem Inhalt und der Weite des Auskunftsanspruchs aus Artikel 15 DS-GVO befassten. Der EuGH konkretisierte bspw. im Rahmen seines Urteils, ob im Rahmen des Auskunftsrechts die Identität der Empfänger offenzulegen sind.
Mehr erfahren -
Besonders schützenswerte Daten in Personalakten
Besonders sensible personenbezogene Daten dürfen nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen im Rahmen von Beschäftigungsverhältnissen verarbeitet werden. Diese Daten umfassen beispielsweise Informationen, die Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand oder die politische Überzeugung der Beschäftigten zulassen, sowie Hinweise auf religiöse Diskriminierung oder rassistische Verfolgung bieten können. Auch Informationen über Gewerkschaftszugehörigkeiten fallen unter diesen speziellen Schutz. Wie ist datenschutzrechtlich
Mehr erfahren