Folge 24: Neue Aufgaben für den betrieblichen Datenschutz – Unternehmenshaftung für Künstliche Intelligenz

Gast: Dr. Martin Kessen, Richter am Bundesgerichtshof

Künstliche Intelligenz ist nicht aufzuhalten und ihr Einsatz im Dienst des Menschen dürfte kaum verzichtbar sein. Aber wie geht man damit um, wenn beim Einsatz einer Maschine Schäden entstehen? Die EU-Kommission hat im September 2022 einen Entwurf zur Behandlung von Haftungsfragen beim Einsatz von Systemen künstlicher Intelligenz vorgelegt. Es muss ein fairer Rechtsrahmen geschaffen werden, der Ansprüche auf Schadensersatz für Mängel von smarten Anwendungen oder Produkten, etwa Roboter oder Anwendungen in Smart-Home-Systemen, regelt.

Wer als Geschädigter einen Schaden geltend macht, muss vor Gericht darlegen, was dessen Ursache ist und dass dem Schädiger ein Verschulden vorzuwerfen ist. Das ist aber mangels Einblick in die Technik grundsätzlich nicht möglich. Opfer wissen nicht, wie das Programm, das ihren Schaden möglicherweise verursacht hat, funktioniert. Mit welchen Daten wurde die KI trainiert und wie wurde sie überwacht und angewendet? Das entstehende Haftungsrecht ergänzt das vorhandene Recht und ist, insbesondere wenn es um datengetriebene Geschäftsmodelle geht, mit der DS-GVO verzahnt. Im DataAgenda-Podcast gibt Dr. Martin Kessen, Richter am Bundesgerichtshof, Auskunft über Grundzüge des Haftungsrechts, das für den betrieblichen Datenschutz Bedeutung erlangen wird.

Letztes Update:04.11.22

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