Folge 28: Neue Spielregeln aus Brüssel für Daten, Künstliche Intelligenz und Plattformen

Der europäische Gesetzgeber baut das Digitalrecht derzeit fundamental um. Eine Vielzahl neuer Verordnungen und Richtlinien geben den verbindlichen Rahmen für Daten und Künstliche Intelligenz vor. Die Digitalwirtschaft steht somit vor epochalen Veränderungen. Die Regelungen sind hochkomplex und werfen viele Fragen auf, nicht zuletzt die nach ihrem Zusammenspiel. Sie waren Thema einer spannenden Podiumsdiskussion an der Hochschule für Medien im November 2022, die wir als „Data-Podcast-Unterwegs“ bereitstellen.

Mitgewirkt haben Professor Dr. Tobias Keber, von der HdM Stuttgart, Maria Christina Rost, vom Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Professor Dr. Rolf Schwartmann und Teresa Widlok, die stellvertretende Vorsitzende des LOAD e.V.

Letztes Update:04.01.23

  • Folge 53: KI im Beschäftigungsverhältnis – Fokus Datenschutz- und Arbeitsrecht

    Im März 2024 hat das EU-Parlament den Entwurf der KI-Verordnung angenommen. Das Gesetz regelt die Entwicklung und den Betrieb von KI-Systemen und KI-Modellen durch Unternehmen und Behörden in den Einsatz wird in absehbarer Zeit in Kraft treten und erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitswelt, insbesondere an der Schnittstelle zwischen Datenschutz- und Arbeitsrecht haben. Im DataAgenda Podcast

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  • Folge 52: Allesentscheider im Dauereinsatz – keine Grenzen für den EuGH im Datenschutz?

    Die Auslegung und Durchsetzung des Datenschutzrechts obliegt zunächst den Datenschutzaufsichtsbehörden. Im Ergebnis treffen sie aber wenige Entscheidungen. Stattdessen erfolgt die Auslegung konkreter Praxisfragen im Datenschutz zunehmend durch den Europäischen Gerichtshof. Rechtsanwalt Sascha Kremer fordert die Datenschutzaufsichtsbehörden im DataAgenda Datenschutz Podcast dazu auf, die Auslegung der DS-GVO beherzter in die eigenen Hände zu nehmen und streitige

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  • Folge 51: Kein Datenschutz ohne Datensicherheit – Aktuelle Spielregeln für ein „Dreamteam“

    Der Europäische Gerichtshof hat die Bedeutung der Datensicherheit in den Fokus der Diskussion um Schadensersatz nach Art. 82 DS-GVO gerückt. Im Dezember 2023 (Rs. C-340/21) hat er entschieden, dass schon die Befürchtung eines möglichen Missbrauchs von Daten ausreicht, um einen Schadensersatzanspruch auszulösen. Das bedeutet: Unternehmen müssen die Anforderungen an die IT-Sicherheit noch ernster nehmen. Aktuell

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