Folge 38: EuGH erleichtert Massenklagen – Die Voraussetzungen des immateriellen Schadensersatzes nach Art. 82 DS-GVO

Verfahren wegen des Ersatzes immaterieller Schäden nach Art. 82 DSGVO werden ständig mehr. Typische Anlässe sind Datenpannen, sonstige Datenschutzverstöße durch Unternehmen wie eine Werbemail ohne Einwilligung oder ein nicht rechtzeitig erfüllter Auskunftsanspruch. Deutsche Gerichte legen Art. 82 DSGVO bislang unterschiedlich weit und uneinheitlich aus. Der EuGH hat sich am 4. Mai 2023 in der Rs. C-300/21 erstmals zu den Voraussetzungen eines immateriellen Schadensersatzanspruchs nach Art. 82 DSGVO geäußert. Die Aussagen dürften es Klägeranwälten und anderen auf die Geltendmachung von DSGVO-Schadensersatz spezialisierten Dienstleistern zukünftig erheblich erleichtern, massenhafte Schadensersatzansprüche gegen Unternehmen durchzusetzen.

Dr. Tobias Jacquemain und Rechtsanwalt Tim Wybitul ordnen die Entscheidung im DataAgenda Datenschutz-Podcast ein.

Letztes Update:09.05.23

  • Kameraattrappe

    Kamera-Attrappen: Beweislast liegt (auch hier) beim Verantwortlichen

    Ein sehr praktisches Problem thematisiert der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) in seinem 5. Tätigkeitsbericht (Ziffer 3.6) zum Datenschutz nach der DS-GVO und beschäftigt sich mit der Frage, wie Verantwortliche ihrer Darlegungslast im Hinblick auf Kameraattrappen nachkommen können. Das Problem ergibt sich bei Betrachtung zweier Aspekte, die für sich genommen, eher

    Mehr erfahren
  • Cybersicherheit in der Automobilbranche

    Lagebild: Cybersicherheit in der Automobilbranche

    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ist sich sicher: Cyber-Angriffe werden qualitativ immer ausgereifter und zielgerichteter. Das zeigen die Lageberichte der Behörde, auch im Vergleich der Lageberichte zueinander. Von dieser Bedrohungslage ist naturgemäß auch die Automobilbranche erfasst. Automobilhersteller und ihre Zulieferer (Supply-Chain-Angriffe), aber auch kleinere Betriebe mit Alleinstellungsmerkmalen, wie zum Beispiel die Produktion spezieller

    Mehr erfahren
  • Smart Cities

    Arbeitspapier zu “Smart Cities“

    Unter dem Vorsitz von Prof. Ulrich Kelber hat die Internationale Arbeitsgruppe für Datenschutz in der Technologie (IWGDPT), allgemein bekannt als „Berlin Group“, ein Arbeitspapier zu „Smart Cities“ verabschiedet, das Städten, Dienstleistern und Regulierungsbehörden praktische Empfehlungen bietet, um datenschutzfreundlichere Lösungen für „Smart Cities“ zu identifizieren und zu fördern. Städte in der ganzen Welt wenden neue und

    Mehr erfahren