Folge 42: Kollege ChatGPT – Anforderungen an den Einsatz generativer künstlicher Intelligenz an den betrieblichen Datenschutz

Die Debatte um GPT-Anwendungen hat die Unternehmen erreicht. Auf EU-Ebene wird der Einsatz von künstlicher Intelligenz zurzeit in einem Trilog zwischen Parlament, Kommission und Mitgliedstaaten verhandelt. Es wird erwartet, dass das Ergebnis noch in diesem Jahr vorliegen wird. Im Unternehmensalltag sind Chatbots & Co allerdings schon jetzt angekommen. Sie werden vor allem bei der Verarbeitung von Kundendaten eingesetzt. Das ruft Datenschützer auf den Plan, denn die Anforderungen der DS-GVO müssen jetzt und künftig ungeachtet der entstehenden KI-Regularien eingehalten werden.

Es bestehen Fragen auf allen Ebenen der DS-GVO, vom Anwendungsbereich, über die Zulässigkeit der Datenverarbeitung bis hin zu den Dokumentations- und Transparenzpflichten, der automatisierten Entscheidung und der Datenschutzfolgenabschätzung.

Erste Antworten gibt der Rechtsanwalt Sascha Kremer von Kremer-Rechtsanwälte auf die Fragen von Professor Dr. Tobias Keber, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg und Professor Dr. Rolf Schwartmann.

Letztes Update:24.07.23

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