Folge 43: Neues zu Datenschutzkonferenz und Videoüberwachung – Was bringt die BDSG-Änderung 2023?

Am 8. August 2023 hat das Bundesministerium des Innern einen Referentenentwurf zur Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes vorgelegt. Es geht um drei Themen mit erheblicher Bedeutung für den betrieblichen Datenschutz. Die Datenschutzkonferenz soll institutionalisiert werden und der Regelung zur Videoüberwachung durch private Unternehmen soll die rechtliche Grundlage entzogen werden. Thema ist zudem Auskunftspflicht bei Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.

Dr. Stefan Brink und Andreas Jaspers nehmen eine erste Einordnung vor.

Letztes Update:11.08.23

  • Pflicht zur Kennzeichnung von KI-Inhalten

    Kennzeichnung KI-generierter Werbeinhalte

    Die Wettbewerbszentrale hat einen Leitfaden zu den Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte in der Werbung vorgelegt, der die seit dem 2. August 2026 geltenden Transparenzvorschriften der KI-Verordnung (Art. 50 KI-VO) mit dem lauterkeitsrechtlichen Rahmen des UWG verzahnt. Deepfakes bei Bild, Ton und Video Nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO müssen Betreiber – definiert als jede Person

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  • Auskunftsrecht als vollständige Kopie

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    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.04.2026 (8 AZR 169/25) klargestellt, dass sich das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 1 DS-GVO grundsätzlich nur auf die in einem Dokument enthaltenen personenbezogenen Daten bezieht und nicht auf das Dokument als Ganzes. Sachverhalt Eine leitende Angestellte war Gegenstand einer arbeitgeberseitig beauftragten Compliance-Untersuchung

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  • KI Praxisleitfaden

    Praxisleitfaden zu KI-Systemen mit geringem Risiko

    Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) hat im Juli 2026 einen praxisorientierten Leitfaden zum datenschutzkonformen und digital-souveränen Einsatz Künstlicher Intelligenz vorgelegt. Adressiert werden explizit Verantwortliche in kleineren Verwaltungen sowie KMU, die KI-Systeme mit begrenztem oder minimalem Risiko im Sinne der KI-VO einsetzen – etwa interne Chatbots oder Text-Zusammenfassungstools. Damit schließt der LfDI

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