Folge 46: Die neuen Datenakte der EU und die DS-GVO – Herausforderung für Unternehmen und Aufsicht

Welche Rolle nehmen die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden mit Blick auf die neuen Datenakte der EU ein? Wie ist die Aufsichtsstruktur im Kontext von DSA, DMA, DGA, Data Act und der entstehenden KI-VO) ausgestaltet? Welche Pflichten ergeben sich aus DSA und DDG mit Blick betrieblichen Datenschutz für Unternehmen? Was ist bei dem Einsatz von Bots zur Kundenberatung zu beachten?

Antworten auf diese Fragen geben Thomas Fuchs, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit und Rechtsanwalt Dr. Carlo Piltz im DataAgenda Datenschutzpodcast.

Letztes Update:13.11.23

  • Cover Podcast Folge 63: Datenschutz in der Onlinewirtschaft – Datennutzungsrecht und Einwilligungsverwaltung

    Episode 63: Datenschutz in der Onlinewirtschaft – Datennutzungsrecht und Einwilligungsverwaltung

    Dirk Freytag (BVDW und Content Pass) und Uli Hegge (netID) sind gestandene Digitalunternehmer. Sie setzen sich für die Umsetzung eines fairen, effizienten und in der Praxis lebbaren Datenschutz in der Onlinewirtschaft ein. Im Podcast geht es um die Idee eines Datennutzungsrechts und das Verständnis des Datenschutzbeauftragten im Sinne eines Datennutzungsbeauftragten, um Einwilligungsverwaltungsdienste und Single-Sign-On-Angebote sowie

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  • Mindesstandard zur Protokollierung von Cyberangriffen

    Aktualisierung: Mindeststandard zur Protokollierung und Detektion von Cyber-Angriffen

    Immer häufiger werden Cyber-Angriffe auf Unternehmen und Regierungen bekannt, die folgenschwere Konsequenzen für die Betroffenen auslösen. Die meisten IT-Systeme in Organisationen verfügen über Möglichkeiten, um ein Audit-Logging zu aktivieren. Bereits mit den Standardeinstellungen werden dabei in der Regel alle wichtigen Ereignisse aufgezeichnet. Damit dabei aber keine gigantischen Datenmengen entstehen, die nur mit hohem Aufwand zu verarbeiten

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  • MItarbeiterexzess durch unzulässige Datenbankabfrage

    Klassiker: Mitarbeiterexzess durch unzulässige Datenbankabrufe

    Regel: Unternehmen haften für Datenschutzverstöße ihrer BeschäftigtenNach Auffassung der Datenschutzkonferenz (DSK) als Gremium der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden sollen Unternehmen im Rahmen von Art. 83 DS-GVO für Datenschutzverstöße eines jeden Beschäftigten haften, wenn der Mitarbeiter nicht im Exzess (für eigene Zwecke) gehandelt hat. Dabei sei nicht erforderlich, dass für die Handlung ein gesetzlicher Vertreter oder eine Leitungsperson verantwortlich ist.

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