GDD sammelt Datenpannen
Der Europäische Datenschutzausschuss hat eine Konsultation zu Beispielsfällen einer Datenschutzverletzung initiiert (Guidelines 01/2021 on Examples regarding Data Breach Notification).
Die GDD möchte durch eine Umfrage weitere Fallkonstellationen aus der Praxis sammeln und an den Europäischen Datenschutzausschuss über eine Stellungnahme von CEDPO zurückspielen. Immerhin besteht bei den datenverarbeitenden Stellen die große Herausforderung, eine Meldepflicht zu identifizieren. Dies zeigt sich an der Vielzahl der Anfragen, die an die GDD zu diesem Thema gerichtet wurden.
Die GDD bittet daher zur Teilnahme an einer anonymen Online-Befragung zu den Datenschutzverletzungen. In dieser Befragung können Mitglieder Sachverhalte schildern, die Anlass zu einer Überprüfung von Artt. 33 u. 34 DS-GVO gegeben haben.
Die GDD bittet darum, dass keine Informationen zu natürlichen Personen oder zum Unternehmen in der Beschreibung erfolgen.
Die GDD wird nach Beendigung der Befragung ebenfalls ausgewählte Fälle veröffentlichen und hinsichtlich der gesetzlichen Anforderungen an eine Meldepflicht exemplarisch bewerten.
Den Link zur anonymen Online-Umfrage finden Sie hier.
Die Umfrage ist bis zum 28.02.2021 geschaltet.
Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V.
(Foto: iQoncept – stock.adobe.com)
Letztes Update:25.02.21
Verwandte Produkte
-
Strategischer Umgang mit Bußgeldbescheiden und Verbandssanktionengesetz
Seminar
696,15 € Mehr erfahren
Das könnte Sie auch interessieren
-
Kennzeichnung KI-generierter Werbeinhalte
Die Wettbewerbszentrale hat einen Leitfaden zu den Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte in der Werbung vorgelegt, der die seit dem 2. August 2026 geltenden Transparenzvorschriften der KI-Verordnung (Art. 50 KI-VO) mit dem lauterkeitsrechtlichen Rahmen des UWG verzahnt. Deepfakes bei Bild, Ton und Video Nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO müssen Betreiber – definiert als jede Person
Mehr erfahren -
Kein Anspruch auf vollständige Kopie eines Compliance-Berichts
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.04.2026 (8 AZR 169/25) klargestellt, dass sich das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 1 DS-GVO grundsätzlich nur auf die in einem Dokument enthaltenen personenbezogenen Daten bezieht und nicht auf das Dokument als Ganzes. Sachverhalt Eine leitende Angestellte war Gegenstand einer arbeitgeberseitig beauftragten Compliance-Untersuchung
Mehr erfahren -
Praxisleitfaden zu KI-Systemen mit geringem Risiko
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) hat im Juli 2026 einen praxisorientierten Leitfaden zum datenschutzkonformen und digital-souveränen Einsatz Künstlicher Intelligenz vorgelegt. Adressiert werden explizit Verantwortliche in kleineren Verwaltungen sowie KMU, die KI-Systeme mit begrenztem oder minimalem Risiko im Sinne der KI-VO einsetzen – etwa interne Chatbots oder Text-Zusammenfassungstools. Damit schließt der LfDI
Mehr erfahren



