GDD-Stellungnahme: Datenschutzkonformer Online-Handel mittels Gastzugang

Gastzugang Online-Handel

Die Gesellschaft für Datenschutz und  Datensicherheit (GDD) e.V. hat sich zum DSK‐Beschluss „Datenschutzkonformer Online‐Handel mittels Gastzugang“ im Rahmen einer detaillierten und differenzierten Stellungnahme geäußert.
Anlasspunkt für die aktuelle Stellungnahme der GDD sind zum einen der am 24.03.2022 veröffentlichte DSK‐Beschluss „Datenschutzkonformer Online‐Handel mittels Gastzugang“ sowie zum anderen  die Berichterstattung durch die Tagespresse, dass es im Rahmen der DSK Bestrebungen gebe, den  Handel mit Adressen einzuschränken. Mit ihrer Stellungnahme möchte die GDD zu einem differenzierten und  sachlichen Diskurs über die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Werbung und  des Adresshandels beitragen.  

Anders als das BDSG a.F. enthalte die DS-GVO keinen spezifischen Erlaubnistatbestand für die Verarbeitung personenbezogener Daten für Werbezwecke. Entscheidend seien damit die allgemeinen Erlaubnistatbestände, insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO (sog.  Interessenabwägung). Angesichts des Wortlauts von Erwägungsgrund 47 S. 7 DS-GVO lasse sich dabei nicht in Frage stellen, dass auch Direktwerbung grundsätzlich ein berechtigtes Interesse im Sinne der DS-GVO darstellen kann. Denn der zitierte Satz besage explizit: „Die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Direktwerbung kann als eine einem berechtigten Interesse dienende Verarbeitung betrachtet werden.“ Welche werblichen Verarbeitungen konkret noch über die Interessenabwägung legitimiert werden könnten und welche der Einwilligung der betroffenen Person bedürfen, sei allerdings strittig.

„Die Zulässigkeit des Adresshandels bzw. der Datenweitergabe zu Werbezwecken allgemein betreffen schließlich Grundsatzfragen der Auslegung der DS-GVO, bezüglich derer es zunächst einer Abstimmung der Aufsichtsbehörden auf europäischer Ebene (EDSA) bedarf“, so die GDD in ihrer Stellungahme. Die GDD weist darauf hin, dass ein Alleingang der deutschen Behörden in Form einer restriktiven Auslegung nicht zielführend im Sinne einer einheitlichen Auslegung der DS-GVO in den Mitgliedstaaten wäre und dazu führen würde, dass die nationalen Unternehmen in einer ohne schwierigen wirtschaftlichen Gesamtsituation nicht unerheblich belasten würden.

(Foto: NaMaKuKi – stock.adobe.com)

Letztes Update:17.06.22

  • BSI IT-Grundschutz++

    BSI veröffentlicht Methodikleitfaden für Grundschutz++

    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat Anfang April 2026 die erste Version seines Leitfadens zur Methodik des Grundschutz++ veröffentlicht. Das Dokument markiert einen weiteren Schritt bei der Ablösung des klassischen IT-Grundschutzes durch den modernisierten Nachfolgestandard. Inhalt und Zielsetzung Der Leitfaden bildet einen zukunftsgerichteten Ordnungsrahmen für den systematischen Aufbau und die Weiterentwicklung eines Informationssicherheitsmanagementsystems.

    Mehr erfahren
  • Podcast-Folge 91 der Data Agenda mit Prof. Dr. Schwartmann und Céleste Spahić im Experten-Talk über Daten und Digitalisierung.

    Folge 91: KI-Kompetenz und KI-Kompetenzen

    KI ist ein Werkzeug, welches vielfältig eingesetzt wird. Das erfordert Verständnis für die neue Technik und Kompetenz für den Einsatz. Allerdings kann KI auch Kompetenzen in Menschen entfalten und gezielt eingesetzt werden, um sich seiner selbst bewusster zu werden. Wie das gehen kann, erklärt die Buchautorin Céleste Spahić im DataAgenda Datenschutz Podcast. Weitere ThemenFolge 82:

    Mehr erfahren
  • Arbeitszeiterfassung datenschutzkonform

    Datenschutzkonforme Anwesenheitsübersicht im Zeiterfassungssystem

    Ein Fallbeispiel aus dem sächsischen Tätigkeitsbericht 2025 zeigt, wie die flächendeckende Freischaltung einer „Anwesenheitsübersicht“ in einem elektronischen Zeiterfassungssystem gegen den Grundsatz der Datenminimierung verstoßen kann – und welche Konsequenzen drohen, wenn Verantwortliche die datenschutzrechtliche Erforderlichkeit nicht hinreichend begründen können. Ausgangslage In sächsischen Finanzämtern war die Funktion „Anwesenheitsübersicht“ eines Zeiterfassungssystems zunächst so konfiguriert, dass sämtliche Beschäftigte

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner