GDD veröffentlicht Checkliste zu Auskunftsersuchen

Der Europäische Datenschutztag ist ein auf Initiative des Europarats ins Leben gerufener Aktionstag für den Datenschutz. Er wird seit 2007 jährlich um den 28. Januar begangen. Dieses Datum wurde gewählt, weil am 28. Januar 1981 die Europäische Datenschutzkonvention unterzeichnet worden war.

Die  GDD hat zum 18. Europäischen Datenschutztag eine „Checkliste zu Auskunftsersuchen“ veröffentlicht. Nach Art. 15 DS-GVO hat die betroffene Person das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten sowie bestimmte „Metainformationen“ bezogen auf die Datenverarbeitung.

Vor dem Hintergrund der formal-rechtlichen Anforderungen, des teilweise großen Umfangs der zu beauskunftenden Daten und des engen Zeitfensters zur Bearbeitung ist es unumgänglich, dass der Verantwortliche insofern bereits im Vorfeld organisatorische, normative, prozessuale und technische Voraussetzungen schafft, Auskunftsansprüche effektiv bearbeiten zu können. Hierzu gehört insbesondere, dass alle Beschäftigten mit entsprechenden Awareness und Schulungsmaßnahmen regelmäßig sensibilisiert werden, Auskunftsanfragen zu erkennen und die im Unternehmen festgelegten Prozeduren einzuhalten.

Die vorliegende Praxishilfe soll einen Überblick geben, welche Grundlagen beim Verantwortlichen konkret geschaffen werden müssen, um den aus Art. 15 DS-GVO resultierende Verpflichtungen vollständig und vor allem auch zeitgerecht nachkommen zu können. Unter Zugrundelegung der bisher ergangenen gerichtlichen Entscheidungen, insbesondere der Rechtsprechung des EuGH, werden Vorschläge für eine sinnvolle und praktikable Umsetzung gemacht.

Weitere Praxishilfen der GDD

Letztes Update:28.01.24

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