GDD veröffentlicht Checkliste zu Auskunftsersuchen
Der Europäische Datenschutztag ist ein auf Initiative des Europarats ins Leben gerufener Aktionstag für den Datenschutz. Er wird seit 2007 jährlich um den 28. Januar begangen. Dieses Datum wurde gewählt, weil am 28. Januar 1981 die Europäische Datenschutzkonvention unterzeichnet worden war.
Die GDD hat zum 18. Europäischen Datenschutztag eine „Checkliste zu Auskunftsersuchen“ veröffentlicht. Nach Art. 15 DS-GVO hat die betroffene Person das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten sowie bestimmte „Metainformationen“ bezogen auf die Datenverarbeitung.
Vor dem Hintergrund der formal-rechtlichen Anforderungen, des teilweise großen Umfangs der zu beauskunftenden Daten und des engen Zeitfensters zur Bearbeitung ist es unumgänglich, dass der Verantwortliche insofern bereits im Vorfeld organisatorische, normative, prozessuale und technische Voraussetzungen schafft, Auskunftsansprüche effektiv bearbeiten zu können. Hierzu gehört insbesondere, dass alle Beschäftigten mit entsprechenden Awareness und Schulungsmaßnahmen regelmäßig sensibilisiert werden, Auskunftsanfragen zu erkennen und die im Unternehmen festgelegten Prozeduren einzuhalten.
Die vorliegende Praxishilfe soll einen Überblick geben, welche Grundlagen beim Verantwortlichen konkret geschaffen werden müssen, um den aus Art. 15 DS-GVO resultierende Verpflichtungen vollständig und vor allem auch zeitgerecht nachkommen zu können. Unter Zugrundelegung der bisher ergangenen gerichtlichen Entscheidungen, insbesondere der Rechtsprechung des EuGH, werden Vorschläge für eine sinnvolle und praktikable Umsetzung gemacht.
Letztes Update:28.01.24
Das könnte Sie auch interessieren
-
Kennzeichnung KI-generierter Werbeinhalte
Die Wettbewerbszentrale hat einen Leitfaden zu den Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte in der Werbung vorgelegt, der die seit dem 2. August 2026 geltenden Transparenzvorschriften der KI-Verordnung (Art. 50 KI-VO) mit dem lauterkeitsrechtlichen Rahmen des UWG verzahnt. Deepfakes bei Bild, Ton und Video Nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO müssen Betreiber – definiert als jede Person
Mehr erfahren -
Kein Anspruch auf vollständige Kopie eines Compliance-Berichts
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.04.2026 (8 AZR 169/25) klargestellt, dass sich das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 1 DS-GVO grundsätzlich nur auf die in einem Dokument enthaltenen personenbezogenen Daten bezieht und nicht auf das Dokument als Ganzes. Sachverhalt Eine leitende Angestellte war Gegenstand einer arbeitgeberseitig beauftragten Compliance-Untersuchung
Mehr erfahren -
Praxisleitfaden zu KI-Systemen mit geringem Risiko
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) hat im Juli 2026 einen praxisorientierten Leitfaden zum datenschutzkonformen und digital-souveränen Einsatz Künstlicher Intelligenz vorgelegt. Adressiert werden explizit Verantwortliche in kleineren Verwaltungen sowie KMU, die KI-Systeme mit begrenztem oder minimalem Risiko im Sinne der KI-VO einsetzen – etwa interne Chatbots oder Text-Zusammenfassungstools. Damit schließt der LfDI
Mehr erfahren

