GDD-Wissenschaftspreise für den akademischen Nachwuchs 2023
Anlässlich der 47. Datenschutzfachtagung (DAFTA) wurden die Wissenschaftspreise der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD) verliehen.
Jedes Jahr vergibt der wissenschaftliche Beirat der GDD unter Vorsitz von Prof. Dr. Tobias Keber den GDD-Wissenschaftspreis als Würdigung für herausragende wissenschaftliche Arbeiten. Der Preis ist auf 5.000 € dotiert und geht an Nachwuchswissenschaftler aller Disziplinen, die sich mit Fragestellungen des Datenschutzes und der Datensicherheit befassen. Die Auszeichnung soll dazu beitragen, Lücken zwischen gesellschaftlichen, rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen des Datenschutzes und der Datensicherheit zu füllen. Wegen ihrer hohen wissenschaftlichen Exzellenz wurden in diesem Jahr aus einer Vielzahl von Einsendungen 4 Arbeiten ausgewählt und werden mit dem diesjährigen GDD-Wissenschaftspreis honoriert.
Die aktuellen Preisträger sind Dr. Gordian Konstantin Ebner für seine Dissertation „Weniger ist Mehr?
Die Informationspflichten der DS-GVO – Eine kritische Analyse“, Dr. Robin L. Mühlenbeck mit der Dissertation „Anonyme und pseudonyme Daten“ sowie Dr. Scott Thiebes und seine Dissertation „A socio-technical analysis of genetic privacy and its role in genetic data sharing“.
Jessica Hertenstein erhält den Förderpreis für ihre Masterarbeit „Risikobeurteilung in der Datenschutz-Folgenabschätzung im Kontext von Seniorenpflegeeinrichtungen“.
Die Preisträger nahmen ihre Urkunden, sofern es ihnen möglich war, anlässlich des abschließenden DAFTA-Tages am Freitag, den 17.11.2023, persönlich entgegen. Herr Dr. Ebner war online zugeschaltet.
Letztes Update:03.12.23
Das könnte Sie auch interessieren
-
KI haftet nicht? – Zurechnung von KI-Falschaussagen
Ob Chatbot, KI-Übersicht oder halluzinierter Suchalgorithmus – drei Gerichtsentscheidungen in Deutschland ziehen eine klare Linie: Wer KI-Systeme im geschäftlichen Umfeld einsetzt, trägt die volle rechtliche Verantwortung für deren Ausgaben. Mit Urteil vom 12. Mai 2026 hat der 4. Zivilsenat des OLG Hamm entschieden, dass ein Unternehmen für irreführende Qualifikationsangaben seines KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich haftet. Im konkreten
Mehr erfahren -
Tätigkeitsbericht als Steuerungsinstrument für Datenschutzbeauftragte
Die französische Datenschutzbehörde CNIL jüngst eine Empfehlung samt Mustervorlage für den Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten veröffentlicht. Die Empfehlungen decken sich weitgehend mit der deutschen Praxis – mit einer bemerkenswerten Ausnahme. Obwohl weder DS-GVO noch BDSG einen Tätigkeitsbericht für betriebliche Datenschutzbeauftragte vorschreiben, empfiehlt die CNIL diesen als zentrale Best Practice. Das entspricht der gelebten Praxis auch im
Mehr erfahren -
Praxisnahe Handreichung zum Datenpannenmanagement
Passend zur jüngsten Verwarnung der BVG durch die BlnBDI hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eine strukturierte Handreichung zum Vorgehen bei Datenpannen veröffentlicht – ein nützliches Referenzdokument für Datenschutzverantwortliche, das die wesentlichen Pflichten kompakt und praxisorientiert aufbereitet. Meldepflicht und Risikobewertung als Ausgangspunkt Die Meldepflicht nach Art. 33 DS-GVO liegt stets beim Verantwortlichen –
Mehr erfahren

