IT-Sicherheitsprodukte und -systeme mit „BSI-Zulassung“
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) prüft auf Antrag, informationstechnische Verfahren, Produkte und Geräte im Bereich der Informationstechnik (IT) und trifft und verbindliche Aussagen über ihre Sicherheit.
Diese Prüfung betrifft Geräte, Produkte und Verfahren, die in Bundes- und Landesbehörden oder bei Unternehmen im Rahmen von Bundes- oder Landesaufträgen verwendet werden und zur Verarbeitung und Übertragung von als amtlich geheim eingestuften Informationen (Geheimschutz, Verschlusssachen, VS) dienen. Darüber hinaus werden auch Geräte, Produkte und Verfahren berücksichtigt, die für den Einsatz von sensiblen, jedoch nicht klassifizierten Informationen in Behörden geeignet sind.
Gemäß der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen“ (VS-Anweisung – VSA) vom 31. März 2006 sowie den entsprechenden Regelungen der jeweiligen Ressorts ist festgelegt, dass das BSI Systeme mit Funktionen zur Erzeugung von Schlüsseln, Verschlüsselung (Kryptographie), Löschung oder Vernichtung von VS-Datenträgern, Strahlungssicherheit, Sicherung von Übertragungsleitungen und Netzwerktrennung mit unterschiedlichen maximalen Einstufungen zulassen muss.
Eine Liste der zugelassenen Systeme ist in den folgenden BSI-Dokumenten aufgeführt:
- BSI 7164 – Liste der zugelassenen IT-Sicherheitsprodukte und -systeme,
- BSI TL 03305 – Liste der abstrahlungsarmen Hardware, die für staatliche Verschlusssachen zugelassen ist, und BSI TL-M01 – Produkte für die materielle Sicherheit (nicht-öffentliche Informationen).
Die Liste der zugelassenen IT-Sicherheitsprodukte und -systeme, die das BSDI in seiner BSI-Schrift 7164 veröffentlicht, ist nun aktualisiert worden. Verantwortliche, die Informationen und personenbezogene Daten in einer entsprechenden Umgebung verarbeiten müssen, können nach Sichtung der Liste und im Berdarfsfall einen Zugriff beim BSI auf die Zulassungsurkunden mit den beigefügten Einsatz- und Betriebsbedingungen beantragen (bspw. E-Mail- und Dateiverschlüsselungs-Software (Ende-zu-Ende) mit cryptovision GreenShield, Version V1R3).
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
Letztes Update:07.04.24
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
Folge 96: Legal AI zwischen Vollkornbrot und Burger: Warum generative KI nicht alles ist
„Es kommt darauf an.“ Das ist eine Lieblingsantwort von Juristen. Sie ist oft unbefriedigend, aber ebenso oft richtig.Bei der Frage, ob und wofür man in der Rechtsberatung ein digitales Hilfsmittel einsetzt – etwa ein sogenanntes deterministisches Expertensystem, das sich mit Vollkornbrot vergleichen lässt, oder eine generative KI, die eher einem „AI-Burger“ entspricht –, kommt es
Mehr erfahren -
Umgang mit E-Mail-Postfächern bei Abwesenheit und Ausscheiden von Beschäftigten
Der Umgang mit personalisierten E-Mail-Konten ausgeschiedener oder länger abwesender Mitarbeitender zählt zu den häufig nachgefragten Beratungsthemen im Beschäftigtendatenschutz. Im Zentrum steht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Arbeitgeber:innen auf betroffene Postfächer zugreifen dürfen. Prävention durch klare Prozesse Verantwortliche sollten datenschutzrechtlichen Konflikten bereits durch organisatorische Weichenstellungen vorbeugen. Zu prüfen ist zunächst, ob personalisierte Postfächer überhaupt
Mehr erfahren -
Auskunftsrecht nach Art. 15 DS-GVO gegenüber Rechtsanwält:innen
Beschwerden über unbeantwortete oder unvollständig beantwortete Auskunftsersuchen gegenüber Kanzleien und Einzelanwält:innen gehören zu den regelmäßig auftretenden Fallkonstellationen der Aufsichtspraxis. Im Fokus steht zumeist die Frage der Reichweite des Auskunftsrechts betroffener Personen gegenüber Berufsgeheimnisträger:innen. Grundsatz: DS-GVO gilt auch für Rechtsanwält:innen Rechtsanwält:innen unterliegen als Verantwortliche im Sinne der DS-GVO grundsätzlich uneingeschränkt deren Vorgaben und müssen geeignete Maßnahmen
Mehr erfahren



