Kontaktdaten von B2B-Ansprechpartnern: Welche Rechtsgrundlage?

Kontaktdaten

Frage des GDD-Erfa-Kreises Coburg:

Wenn Kontaktdaten von B2B-Ansprechpartnern der Kunden verarbeitet werden, wie z. B. die Geschäfts-E-Mail-Adresse und Name, handelt es sich hierbei ja auch um personenbezogene Daten (wenn die E-Mail-Adresse aus Vor- und Nachnamen) besteht. Die Ansprechpartner werden im Rahmen des E-Mailkontaktes bei Datenerhebung bzgl. der Punkte des Art. 13 EU-DS-GVO in einem PDF hingewiesen. Es wird als Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO angegeben, da die Kontaktdaten der Ansprechpartner zur Durchführung des Rechtsgeschäftes mit dem Kunden benötigt werden. Ist die Rechtsgrundlage korrekt?

Antwort des BayLDA:

Artikel 6 Abs. 1 Buchst. b DS-GVO als Rechtsgrundlage ist nur einschlägig, wenn die Vertragsbeziehung zu der natürlichen Person selbst besteht, um deren Daten es geht, also z.B. bei einem Einzelkaufmann oder anderen Einzelpersonen (z.B. Selbständigen).
Wenn die Vertragsbeziehung dagegen z.B. zu einer GmbH besteht, und es werden personenbezogene (Kontakt-)Daten von Mitarbeitern dieser GmbH gespeichert, wäre Artikel 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO die „richtige“ Rechtsgrundlage, aufgrund derer der Verantwortliche die (Kontakt-)Daten dieser Mitarbeiter verarbeiten darf, soweit und solange es für die Geschäftsbeziehung zu dem „B2B-Partner“ (also z.B. zu der GmbH) erforderlich ist.

 

Bild von Bruno Glätsch auf Pixabay

Letztes Update:29.04.19

  • Produkt-Webinar Datenschutz-Aufwand für KMU reduzieren

    Datenschutz-Aufwand für KMU reduzieren

    Im Vortrag wird der Referent, Dipl.-Kfm. Günther Otten, den webbasierten DataAgenda Datenschutz Manager präsentieren, der speziell für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entwickelt wurde. Dieses Tool ermöglicht es, alle erforderlichen Datenschutzmaßnahmen – wie das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT), Schwellwertanalysen, Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) und mehr – rechtskonform zu erfassen, zu verwalten und zu dokumentieren. Der Fokus liegt auf der Unterstützung

    Mehr erfahren
  • Unrechtmäßige Datenabfrage durch Polizeibeamten führt zu 3.500 Euro Bußgeld

    Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) verhängte ein Bußgeld von 3.500 Euro gegen einen Polizeibeamten, der ohne dienstlichen Anlass eine Abfrage im Melderegister durchführte. Der Beamte hatte zuvor eine Frau bei einer Verkehrskontrolle angetroffen und nutzte anschließend das Melderegister, um ihr dort hinterlegtes Lichtbild einzusehen. Dies geschah im Rahmen einer

    Mehr erfahren
  • Gastzugang Onlineshopping

    Datenschutz im Onlinehandel: Gastzugang als Standard, aber Ausnahmen möglich

    Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) prüfte Anfang 2025 mehrere Hamburger Onlineshops und stellte fest, dass ein großes Bekleidungsversandhaus ausschließlich Bestellungen über ein dauerhaftes Kundenkonto ermöglichte. Da dies gegen das Datenschutzprinzip der Datenminimierung gemäß Artikel 5 Absatz 1 lit. c DS-GVO verstößt, forderte die Behörde die Einführung einer Gastbestelloption. Das Unternehmen setzte die

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner