Korruptionsbekämpfung und Datenschutz
Datenschutzbeauftragte sind zumeist „Allrounder“. Das müssen sie auch oftmals sein, da sie im Unternehmen als Schnittstelle fungieren (müssen). Sie müssen die Prozesse der Marketingabteilung genauso gut kennen, wie die Welt der IT oder der IT-Sicherheit und natürlich auch die der Personalabteilung, um ihrer originären Aufgabe (Beratung und Überwachung) nachkommen zu können. Das hat seine Ursache darin, dass das Datenschutzrecht in immer größerem Maße zu einem Querschnittsrecht der Informations- und Wissensgesellschaft wird.
Viele Unternehmen bekennen sich zur weltweiten Bekämpfung von Korruption in all ihren Erscheinungsformen, unterstützen nationale und internationale Anstrengungen und lehnen jegliches korruptes Verhalten ab.
Wie bei allen anderen im Unternehmen anstehenden Aufgaben kann die Geschäftsleitung den Aufbau und den Betrieb eines Compliance-Management-Systems delegieren. In der Regel übernimmt diese Aufgabe ein Compliance-Officer oder je nach Ausgestaltung und Größe des Unternehmens, ein Chief Compliance Officer, welche dann als Hauptakteure eines eines Compliance-Management-Systems (CMS) für die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften eintreten, in dem sie zusammen mit allen anderen Beschäftigten des Unternehmens dafür Sorge tragen, dass sowohl unternehmensinterne Richtlinien/Anweisungen als auch gesetzliche Regelungen sichergestellt und überwacht werden.
Dies damit einhergehende Verarbeitung von teilweise sehr sensiblen Informationen über die betroffenen Personen bedingt, dass der Datenschutzbeauftragte auch im Bereich des Compliance intensiv eingebunden werden muss.
Insbesondere unter diesem Aspekt kann die aktuelle Publikation „Korruptionsbekämpfung – Ein Leitfaden für Unternehmen“ auch für alle Datenschutzbeauftragten als Lektüre empfohlen werden. Der Leitfaden ist als Gemeinschaftsprojekt unter Beteiligung von Alliance for Integrity, Deutsches Global Compact Netzwerk sowie des Deutschen Instituts für Compliance e.V. entstanden. Auf mehr als 100 Seiten beleuchten nationale Compliance-Expertinnen und Experten verschiedene Aspekte rund um das Thema Korruptionsprävention, darunter rechtliche Grundlagen, Whistleblowing, Compliance in Grauzonen, Digitalisierung und vieles mehr.
Für Datenschutzbeauftragte besonders interessant dürfte das Kapitel 3.7 „Interne Untersuchungen“ sein. Aber auch die Lektüre der übrigen Kapitel dürfte dem Datenschutzbeauftragten ein größeres „Systemverständnis“ und eine bessere „Schnittstellenarbeit“ ermöglichen, so dass der gesamte Leitfaden nicht nur Datenschutzbeauftragten empfohlen werden kann, die „über den Tellerrand schauen“ wollen, sondern generell allen Beteiligten, die eine Schnittstelle zum unternehmenseigenen Compliance Management System darstellen.
(Foto: Pixel-Shot – Stock.adobe.com)
Letztes Update:10.04.21
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