Krankenhausschließungen gefährden Datenschutzrechte von Patienten

Patientenakten und Krankenbhausschließung

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) fordert alle relevanten Akteure, insbesondere Krankenhausleitungen, Träger, Interessenvertretungen, Politiker und Gesetzgeber, dazu auf, sich frühzeitig mit den datenschutzrechtlichen Folgen von Krankenhausschließungen auseinanderzusetzen. Aufgrund der zunehmenden Zahl an Schließungen und Insolvenzen von Krankenhäusern werde der Schutz von Patientendaten immer wichtiger. Es fehlen nach Ansicht der DSK klare gesetzliche Regelungen zur Aufbewahrung und Löschung von Patientendaten nach einer Klinikschließung, was zu Datenschutzproblemen führt.

Die DSK schlägt mehrere Maßnahmen vor:

  1. Krankenhäuser sollen Konzepte zur Verwahrung von Patientenakten bei Insolvenz erstellen und vorlegen.
  2. Länder sollen Finanzierungs-Lösungen für die Aufbewahrung von Patientenakten in dringenden Fällen entwickeln.
  3. Bis gesetzliche Regelungen bestehen, sollen Stakeholder gemeinsam Lösungen für die sichere Aufbewahrung von Patientenakten finden.
  4. Die Gesundheitsministerkonferenz soll sich mit dem Thema befassen und Lösungen erarbeiten.

Die DSK fordert dringend, bestehende Regelungslücken zu schließen und für Rechtsklarheit im Interesse der Patienten zu sorgen.

(Foto: Mongta Studio – stock.adobe.com)

Letztes Update:08.06.24

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