KRITIS-Betreiber: Licht und Schatten bei der Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes
In Kooperation mit einem Marktforschungsdienstleister führte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Auftrag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) eine Untersuchung zur Evaluierung der gesetzlichen Bestimmungen des IT-Sicherheitsgesetzes durch, die sich an Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) richtete.
In der Zeit vom 21. Februar 2023 bis zum 10. März 2023 erhielten KRITIS-Betreiber die Möglichkeit, an einer Online-Umfrage zur Bewertung des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 teilzunehmen. Mehr als 45 Prozent der eingeladenen Betreiber nahmen an dieser Umfrage teil.
Drei Viertel der Befragten (76 %) waren die Informationssicherheitsbeauftragten (ISM oder CISO) ihres Unternehmens, 18 Prozent leiten die IT-Abteilung (Mehrfachnennungen waren möglich). Ihren Informationsstand zu den Themen IT-Sicherheit und IT-Struktur im Unternehmen schätzten 98 Prozent der Befragten als gut ein, 70 Prozent sogar als „sehr gut“ .
Das IT-Sicherheits-Budget wurde von der Mehrheit als nicht angemessen beurteilt, auch wenn sechs von zehn Unternehmen es in den letzten zwei Jahre erhöhten: Den Anteil am gesamten IT-Budget – im Durchschnitt 14 Prozent – hielt nur jedes dritte Unternehmen für ausreichend.
Die Umfrage ergab, dass die Vorgaben des BSI-Gesetzes von neun von zehn Betreibern als sinnvoll erachtet werden.
Drei Viertel der Betreiber bestätigten einen positiven Einfluss auf die IT-Sicherheit in ihren Unternehmen. Zudem zeigte die Umfrage, dass Informationssicherheit im Zuge der Digitalisierung für fast alle Betreiber von KRITIS eine entscheidende Rolle spielt und von Anfang an in ihre Überlegungen einbezogen wird.
Zwei Drittel der von Cyber-Angriffen betroffenen Unternehmen erlitten einen materiellen Schaden, Großunternehmen beziffern ihn im Durchschnitt auf 157.000 Euro, KMU auf 71.000 Euro. Kosten ergaben sich vor allem durch die Beauftragung von Dienstleistern, die Wiederherstellung der Systeme und den Betriebsausfall.
Den vollständigen Bericht können Interessierte hier nachlesen.
(Foto: Denis Bayrak – stock.adobe.com)
Letztes Update:29.10.23
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
BSI veröffentlicht Methodikleitfaden für Grundschutz++
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat Anfang April 2026 die erste Version seines Leitfadens zur Methodik des Grundschutz++ veröffentlicht. Das Dokument markiert einen weiteren Schritt bei der Ablösung des klassischen IT-Grundschutzes durch den modernisierten Nachfolgestandard. Inhalt und Zielsetzung Der Leitfaden bildet einen zukunftsgerichteten Ordnungsrahmen für den systematischen Aufbau und die Weiterentwicklung eines Informationssicherheitsmanagementsystems.
Mehr erfahren -
Folge 91: KI-Kompetenz und KI-Kompetenzen
KI ist ein Werkzeug, welches vielfältig eingesetzt wird. Das erfordert Verständnis für die neue Technik und Kompetenz für den Einsatz. Allerdings kann KI auch Kompetenzen in Menschen entfalten und gezielt eingesetzt werden, um sich seiner selbst bewusster zu werden. Wie das gehen kann, erklärt die Buchautorin Céleste Spahić im DataAgenda Datenschutz Podcast. Weitere ThemenFolge 82:
Mehr erfahren -
Datenschutzkonforme Anwesenheitsübersicht im Zeiterfassungssystem
Ein Fallbeispiel aus dem sächsischen Tätigkeitsbericht 2025 zeigt, wie die flächendeckende Freischaltung einer „Anwesenheitsübersicht“ in einem elektronischen Zeiterfassungssystem gegen den Grundsatz der Datenminimierung verstoßen kann – und welche Konsequenzen drohen, wenn Verantwortliche die datenschutzrechtliche Erforderlichkeit nicht hinreichend begründen können. Ausgangslage In sächsischen Finanzämtern war die Funktion „Anwesenheitsübersicht“ eines Zeiterfassungssystems zunächst so konfiguriert, dass sämtliche Beschäftigte
Mehr erfahren



