Lage der IT-Sicherheit in Deutschland: Bedrohung so hoch wie noch nie
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist die Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes. Ihre Aufgabe ist es, Deutschland digital sicher zu machen.
Wie jedes Jahr legt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit seinem Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland einen umfassenden und fundierten Überblick über die Bedrohungen Deutschlands, seiner Bürger:innen und seiner Wirtschaft im Cyber-Raum vor.
Nach der Einschätzung der des BSI habe sich im Berichtszeitraum die bereits zuvor angespannte Lage weiter zugespitzt. Die Bedrohung im Cyber-Raum sei damit so hoch wie nie. Im Berichtszeitraum sei – wie schon im Vorjahr – eine hohe Bedrohung durch Cybercrime beobachtet worden. Ransomware wird als die Hauptbedrohung (siehe Kapitel Ransomware, S. 13), besonders für Unternehmen eingeschätzt.
Nach Auffassung Cybersicherheitsbehörde kamen verschiedene Bedrohungen im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, zum Beispiel durch Hacktivismus, insbesondere mittels Distributed-Denial-of-Service-Angriffen (DDoS-Angriffen), und Kollateralschäden bei Cyber-Sabotage-Angriffen im Rahmen des Krieges hinzu.
Sowohl durch Cybercrime als auch durch Cyber-Aktivitäten im Rahmen des Kriegs in der Ukraine habe es darüber hinaus im Berichtszeitraum Störungen von IT-Lieferketten gegeben. Eine Erhöhung der Resilienz gegenüber Cyber-Angriffen und technischen Störungen ist daher eine Hauptaufgabe für alle beteiligten Akteure in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft.
Der Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2022 beschreibt und analysiert die aktuelle IT-Sicherheitslage, auch anhand konkreter Beispiele und Vorfälle. Verantwortliche und Interessierte können aus den Beobachtungen und Lösungsansätzen des BSI zur Maßnahmen Verbesserung der eigenen IT-Sicherheit ableiten.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
(Foto: hkama – stock.adobe.com)
Letztes Update:30.10.22
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
Praxisnahe Handreichung zum Datenpannenmanagement
Passend zur jüngsten Verwarnung der BVG durch die BlnBDI hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eine strukturierte Handreichung zum Vorgehen bei Datenpannen veröffentlicht – ein nützliches Referenzdokument für Datenschutzverantwortliche, das die wesentlichen Pflichten kompakt und praxisorientiert aufbereitet. Meldepflicht und Risikobewertung als Ausgangspunkt Die Meldepflicht nach Art. 33 DS-GVO liegt stets beim Verantwortlichen –
Mehr erfahren -
LLM-gestützte Chatbots in der öffentlichen Verwaltung
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) hat mit „AI in a Nutshell 3“ eine praxisorientierte Kurzinformation zum datenschutzkonformen Einsatz von LLM-gestützten Chatbots in bayerischen Behörden veröffentlicht. Das Dokument strukturiert die relevanten Anforderungen entlang der drei Phasen Beschaffung, Implementierung und Nutzung. Beschaffung: Vorabprüfung als Pflichtprogramm Bereits im Vorfeld der Beschaffung ist umfassend zu klären, ob
Mehr erfahren -
Datenpannenmanagement: LDI NRW identifiziert strukturelle Schwachstellen
Keine Datenpanne in zwei Jahren – klingt gut, ist aber verdächtig. Zu diesem Schluss kommt die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW) nach einer Befragung von 33 Kliniken zum Umgang mit Datenschutzvorfällen. Das Ergebnis zeigt ein gemischtes Bild: solide IT-Sicherheitsstandards auf der einen, mögliche Lücken im internen Meldewesen auf der anderen Seite. Untersuchungsgegenstand
Mehr erfahren




