Neue Orientierungshilfe „Informationspflichten des Verantwortlichen“

Informationspflichten des Verantwortlichen

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat seine Orientierungshilfe „Informationspflichten des Verantwortlichen“ zum Download bereit gestellt.  Die Orientierungshilfe berücksichtigt die Erfahrungen aus Beratungspraxis der Behörde, die sie in den vergangenen sechs Monaten mit der DS-GVO gemacht hat. Darin werden die einschlägigen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung umfassend und praxisgerecht erläutert. Die Verwaltungen erhalten zudem zahlreiche Formulierungsvorschläge und Textbausteine, um den Informationspflichten ohne unnötigen Aufwand nachkommen zu können.

Zunächst werden Systematik und Zweck der Artikel 13 und 14 DS-GVO erläutert. Anschließend werden die Informationspflichten nach Art. 13 Abs. 1 und 2 DS-GVO sowie nach Art. 14 Abs. 1 und 2 Ds-GVO ausführlich vorgestellt, bevor auf die Informationspflichten bei einer zweckändernden Verarbeitung eingegangen wird. Hinweise zu den Folgen eines Verstoßes gegen Art. 13 und 14 DS-GVO runden die Orientierungshilfe ab.

 

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD)

 

 

 

Letztes Update:27.11.18

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