Neuer Studiengang „Digital Administration and Cyber Security“

Hochschule des Bundes

Im kommenden Wintersemester wird ein weiteres Kapitel in der „Digitalen Agenda“ der Bundesregierung aufgeschlagen. Dann startet an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (HS Bund) in Brühl der Studiengang „Digital Administration and Cyber Security“ – kurz DACS. Damit setzt die Hochschule einen nachhaltigen Akzent in der Ausbildung von qualifiziertem Nachwuchs für die Bundesverwaltung in ganz Deutschland. Die Bewerbungsfrist für das Folgesemester läuft derzeit. DataAgenda sprach mit Prof. Dr. Anna Schulze, Prof. Dr. Lorenz Franck und Marc Sahr aus dem DACS-Team.

DataAgenda: Frau Prof. Dr. Schulze, Sie sind als Informatikerin die wissenschaftliche Leiterin des Studienganges, was lernt man in diesem Studium?

Schulze: „Der Studiengang DACS ist ein dualer Studiengang, der zu 50 % aus Fächern der Informationstechnik besteht und zu 50 % aus Fächern des Verwaltungsmanagements. Unsere Absolventinnen und Absolventen werden maßgeblich bei der Digitalisierung der Bundesverwaltung mitwirken, sei es beispielsweise bei der Einführung der E-Akte, dem Betrieb von Bürgerportalen, der Abwehr von Cybersicherheitsrisiken oder der Kriminalitätsbekämpfung im Darknet.

DataAgenda: Digitalisierung ist also das Stichwort. Verfügt Ihre Hochschule in der Corona-Zeit nicht bereits selbst über einschlägige Erfahrung in der Digitalisierung?

Schulze: „Ja, die HS Bund hat im März dieses Jahres von heute auf morgen von Präsenzbetrieb auf digitale Fernlehre umgestellt. Dafür musste die schon vorhandene elektronische Lernplattform erheblich erweitert werden. Derzeit unterhalten wir einen Mischbetrieb: Zum Teil finden die Lehrveranstaltungen in virtuellen Kursräumen statt. Soweit es die aktuelle Corona-Lage zulässt, werden die Vorlesungen und Seminare vor Ort durchgeführt.“

DataAgenda: Unabhängig von virtuellen oder realen Kursräumen, wie verläuft das DACS-Studium insgesamt aus Sicht der Studierenden?

Schulze: „Das Studium umfasst drei Jahre. Vier theoretische Semester finden in Brühl statt. Im dritten und fünften Semester können die Studierenden ihre Kenntnisse in einer Bundesbehörde erproben. Abgeschlossen wird das Studium mit einer Abschlussarbeit.“

DataAgenda: Herr Prof. Dr. Franck, Sie sind der IT-Rechtler im Team. Wie vertragen sich Informatik und Recht im Studium überhaupt?

Franck: Wir verfolgen im neuen Studiengang konsequent einen interdisziplinären Ansatz. Auf der einen Seite ist nicht alles erlaubt, was technisch möglich ist. Auf der anderen Seite macht das Recht deutliche Vorgaben, was die Verwaltung im Digitalen aktiv zu leisten hat. Unsere Absolventinnen und Absolventen werden später direkt an der Schnittstelle beider Bereiche eingesetzt und müssen sich daher auch in beiden Bereichen zuhause fühlen.

DataAgenda: Unsere Leser sind naturgemäß am Datenschutzrecht besonders interessiert. Wie viel Datenschutz steckt denn im DACS?

Franck: Für das Datenschutzrecht sind in der Tat mehrere Lehrveranstaltungen vorgesehen. Nach einer Grundausbildung im aktuellen Europäischen Datenschutzrecht folgen aufbauende Veranstaltungen, beispielsweise zur Datenschutzorganisation oder zum bereichsspezifischen Datenschutzrecht der Sicherheitsbehörden. Wir verzahnen diese Themen eng mit Fragen des Informationssicherheitsrechts und des E-Government-Rechts.

DataAgenda: Herr Sahr, Sie sind als wissenschaftlicher Mitarbeiter insbesondere mit Organisationsfragen betraut. Wo liegt genau der Unterschied zu anderen „Cyber-Studiengängen“

Sahr: Unser Studiengang weist organisatorisch und inhaltlich einige Besonderheiten auf. Der DACS bildet für den öffentlichen Dienst aus. Das bedeutet, dass unsere Studierenden bereits an der Hochschule zu Beamtinnen und Beamten auf Widerruf ernannt werden. Damit ist natürlich auch ein Anwärtergehalt verbunden: Sie werden für das Studium bezahlt. Die Praktikumsphasen werden schon während des Studiums beim späteren Dienstherrn abgeleistet, Sie lernen also den Arbeitgeber schon sehr genau kennen. Da es sich bei den Praktikumsbehörden zum Teil um Sicherheitsbehörden handelt, ist ggf. eine sog. „Sicherheitsüberprüfung“ erforderlich. Thematisch bieten wir zum Ende des Studiums eine Spezialisierung in die namensgebenden Zweige „Digital Administration“ sowie „Cyber Security“. Sie können Sich also schon zu Beginn des Studiums festlegen, ob Ihnen eher die Verwaltungsaspekte oder die Sicherheitsaspekte mehr am Herzen liegen.

DataAgenda: Sie sprechen insbesondere die Praktikumsbehörden an, welche Auswahl können die Studierenden treffen?

Sahr: Für den April haben die Studierenden eine breite Auswahl zwischen einer Reihe von Bundesbehörden: Das Auswärtige Amt, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, das Bundesamt für Verfassungsschutz, die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, das Bundeskriminalamt, das Bundesverwaltungsamt, das Bundesamt für Güterverkehr, die Bundesnetzagentur, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie der Bundesrechnungshof haben Plätze für unsere Studierenden.

DataAgenda: Können sich die Studierenden ganz einfach an der Hochschule einschreiben?

Sahr: Nein, das geht leider nicht. Da die Studierenden in das Beamtenverhältnis berufen werden, führen wir ein Auswahlverfahren durch. Bewerbungen zum Sommersemester 2021 sind noch bis zum 16. Oktober 2020 möglich. Alle nötigen Angaben und die Bewerbungsunterlagen können einfach auf unserer Online-Plattform hochgeladen werden.

DataAgenda: Vielen Dank für das Gespräch!

Die Fragen stellte Levent Ferik

Kontakt zur Studiengangsleitung:

Prof. Dr. Anna Schulze

Tel.: (0228) 99 629 – 8132

Mail:                     DACS-Info@hsbund.de

Web:                   www.hsbund.de/dacs

Letztes Update:28.08.20

  • Testament mit geschwärzten Zeilen

    408.000 Euro Bußgeld wegen fehlenden Datenschutzes durch Technikgestaltung

    Die spanische Datenschutzbehörde AEPD hat gegen die CaixaBank Geldbußen von insgesamt 510.000 Euro festgesetzt (Verfahren PS-00028-2025). Die Bank hatte bei der Abwicklung von Erbfällen standardmäßig mehr Daten verlangt als erforderlich und die Erben unzureichend informiert. Da sie die Geldbuße freiwillig vorab bezahlte, ermäßigte sich der Betrag um 20 Prozent auf 408.000 Euro. Sachverhalt Nach dem

    Mehr erfahren
  • Papierakten im Müll in einem Büro

    Verlorene Papierakte: DS-GVO greift, Schadensersatz aber nicht

    Auch Papierakten können unter die DS-GVO fallen. Wenn eine solche Akte verschwindet, begründet das aber nicht automatisch einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das hat das LG Magdeburg mit Urteil vom 25.06.2026 (Az. 10 O 1894/25) entschieden. Das Urteil ist rechtskräftig. Sachverhalt Bei einem Fachaufsichtsbesuch in der JVA Burg fiel auf, dass ein Ordner mit der Einsatzakte

    Mehr erfahren
  • Ortungsdienst auf dem Handy: Auf dem linken Handy ist der Schalter auf aus, auf dem rechten auf an

    Standortdaten: 403 Millionen Euro Bußgeld gegen Google

    Die irische Datenschutzbehörde (DPC) hat am 21.09.2026 ein Bußgeld von 403 Millionen Euro gegen Google Ireland verhängt. Gegenstand ist die Verarbeitung von Standortdaten über die Kontoeinstellungen „Location History“, „Web & App Activity“ und „Location Accuracy“ im Zeitraum von Mai 2018 bis Februar 2020. Das Verfahren ging auf Beschwerden europäischer Verbraucherverbände zurück, darunter der europäische Dachverband

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner