Orientierungshilfe: Wie erfülle ich als Verantwortlicher meine Informationspflichten?

Die Einführung der Datenschutz-Grundverordnung geht mit einer bewussten Stärkung der Betroffenenrechte einher. „Ein unionsweiter wirksamer Schutz personenbezogener Daten erfordert die Stärkung und präzise Festlegung der Rechte der betroffenen Personen“ heißt es daher ausdrücklich in Erwägungsgrund (ErwGr) Nr. 11.
Hauptpfeiler der neuen Betroffenenrechte sind neben dem strengeren Haftungsregime und den neu eingeführten Einzelansprüchen vor allem die ausgeweiteten Transparenzpflichten bei der Datenverarbeitung. Art. 13 DS-GVO widmet sich den Informationspflichten bei der Direkterhebung, Art. 14 ist das Pendant bei Erhebung von Daten bei Dritten. Die betroffene Person soll die Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache erhalten (Art. 12 Abs. 1 Satz 1 DS-GVO) und dies stets unentgeltlich (Art. 12 Abs. 5).
Am 11. April 2018 verabschiedete die Artikel-29-Datenschutzgruppe ihr WP 260 zu den Transparenzregeln der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).

Die Informationspflichten bilden die Basis für die Ausübung der Betroffenenrechte (insbesondere der Art. 15 ff. DS-GVO). Nur wenn die betroffene Person weiß, dass personenbezogene Daten über sie verarbeitet werden, kann sie diese Rechte auch ausüben. Die Informationspflichten gemäß der DS-GVO gehen daher weit über die bisherige Rechtslage hinaus und müssen beachtet werden, sofern keine Ausnahmevorschriften greifen. Die Datenschutzkonferenz hat in Form des Kurzpapiers Nr. 10 „Informationspflichten bei Dritt- und Direkterhebung“ bereits erste weitergehende Ausführungen zu diesem Thema veröffentlicht.

Aktuell hat auch die Landesbeauftragte für den Datenschutz  und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg (LDA Brandenburg) eine Orientierungshilfe  mit dem Titel „Wie erfülle ich als Verantwortlicher meine Informationspflichten? Rechtliche Anforderungen unter der DS-GVO https://www.lda.brandenburg.de/media_fast/4055/Infoblatt_Informationspflichten.pdf“ veröffentlicht.  Darin geht die LDA Brandenburg folgenden Fragen nach:

1. Was muss ich als Verantwortlicher tun, um die Informationspflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zu erfüllen?
2. Muss ich die betroffene Person schriftlich informieren oder reicht ein Verweis  auf meine Webseite, auf der ich die Informationen bereitstelle?
3. Muss ich nachweisen, dass ich die Informationspflichten erfüllt habe?
4. Wer muss die Informationspflichten erfüllen, wenn es sich um gemeinsame  Verantwortliche i. S. d. Art. 26 DS-GVO handelt
5. Spezielle Fallgruppen

Abgerundet werden die einzelnen Fragen mit passenden Praxisbeispielen.

LDA Brandenburg

Letztes Update:25.06.18

  • Testament mit geschwärzten Zeilen

    408.000 Euro Bußgeld wegen fehlenden Datenschutzes durch Technikgestaltung

    Die spanische Datenschutzbehörde AEPD hat gegen die CaixaBank Geldbußen von insgesamt 510.000 Euro festgesetzt (Verfahren PS-00028-2025). Die Bank hatte bei der Abwicklung von Erbfällen standardmäßig mehr Daten verlangt als erforderlich und die Erben unzureichend informiert. Da sie die Geldbuße freiwillig vorab bezahlte, ermäßigte sich der Betrag um 20 Prozent auf 408.000 Euro. Sachverhalt Nach dem

    Mehr erfahren
  • Papierakten im Müll in einem Büro

    Verlorene Papierakte: DS-GVO greift, Schadensersatz aber nicht

    Auch Papierakten können unter die DS-GVO fallen. Wenn eine solche Akte verschwindet, begründet das aber nicht automatisch einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das hat das LG Magdeburg mit Urteil vom 25.06.2026 (Az. 10 O 1894/25) entschieden. Das Urteil ist rechtskräftig. Sachverhalt Bei einem Fachaufsichtsbesuch in der JVA Burg fiel auf, dass ein Ordner mit der Einsatzakte

    Mehr erfahren
  • Ortungsdienst auf dem Handy: Auf dem linken Handy ist der Schalter auf aus, auf dem rechten auf an

    Standortdaten: 403 Millionen Euro Bußgeld gegen Google

    Die irische Datenschutzbehörde (DPC) hat am 21.09.2026 ein Bußgeld von 403 Millionen Euro gegen Google Ireland verhängt. Gegenstand ist die Verarbeitung von Standortdaten über die Kontoeinstellungen „Location History“, „Web & App Activity“ und „Location Accuracy“ im Zeitraum von Mai 2018 bis Februar 2020. Das Verfahren ging auf Beschwerden europäischer Verbraucherverbände zurück, darunter der europäische Dachverband

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner