Akkreditierungen von Zertifizierungsstellen gemäß Art. 43 DS-GVO
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hat bekannt gegeben, dass sie eine Kooperationsvereinbarung mit der DAkkS über die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen im Sinne des Art. 43 DS-GVO geschlossen hat. Die DAkkS ist die nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland. Sie handelt nach der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 und dem Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) im
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