Datenschutzkonforme Umsetzung von Warenkorb-Erinnerungsmails
Darf ein Online-Händler Kund*innen per E-Mail an einen abgebrochenen Bestellvorgang erinnern? Mit dieser Frage hat sich die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) befasst und dabei eine klare rechtliche Einordnung vorgenommen, die für datenschutzrechtlich Verantwortliche im E-Commerce von erheblicher praktischer Relevanz ist. Kein Vertrag, keine Rechtsgrundlage nach Art. 6 Abs. 1 lit. b
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