BfDI: Defizite beim Auskunftsrecht (Part 2)
Weitere Hinweise (vgl. Part 1) aus dem 30. Tätigkeitsbericht des BfDI zum bemängelten Hinweismanagement bei zahleichen Verantwortlichen (Seite 24. ff.). 3. Erwägungsgrund 62 DS-GVO bezieht sich nicht auf Art. 15 Abs. 3 DS-GVOEin weiterer Aspekt auf den der BfDI hinweist, ist der Umstand, dass soweit der Auskunftsersuchende gemäß Art. 15 Abs. 3 DS-GVO Kopien der
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