Meldung einer Datenpanne im Rahmen einer Auftragsverarbeitung
Die Pflicht der Meldung nach Art. 33 Abs. 1 DS-GVO trifft nur datenschutzrechtlich „Verantwortliche“ im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DS-GVO. Eine Sonderregelung besteht für Auftragsverarbeiter gegenüber dem Verantwortlichen, für den sie tätig sind. Nach Art. 33 Abs. 2 DS-GVO müssen sie Datenschutzverstöße dem Verantwortlichen melden. Grund ist vor allem dass es sich dabei um Verstöße
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