Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) braucht fast jeder – aber wie?
Was früher das Verfahrensverzeichnis war, ist seit der DS-GVO das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT). Unverändert stellt das VVT einen zentralen Bestandteil der internen Datenschutzorganisation dar. Für jede datenverarbeitende Stelle – unabhängig ihrer Größe – ist ein VVT gesetzlich vorgeschrieben, sobald „die Verarbeitung nicht nur gelegentlich erfolgt“. Damit stehen selbst Vereine, Kleinunternehmen oder Solo-Selbstständige in der
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