Haftung des Verantwortlichen für seinen Auftragsverarbeiter
Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat am 10. September 2024 ein Urteil zur Haftung im Rahmen einer Auftragsverarbeitung gefällt (4 U 602/24 / Oberlandesgericht Dresden / 10.09.2024). Dem Urteil zufolge sind Verantwortliche auch für Datenschutzverletzungen haftbar, die durch Verstöße ihrer Auftragsverarbeiter entstehen. Kernpunkte des Urteils Hintergrund des Falls Ein Hacking-Angriff auf einen Musikstreaming-Dienst führte zur Offenlegung
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