EuGH konkretisiert Betroffenenrechte
Eine der Fragen im Zusammenhang mit Art. 15 DS-GVO, die der Praxis „auf den Nägeln brennt“ und oft Anlass für Streitigkeiten bietet, ist die Frage des „Rechtsmissbrauchs“ iVm mit Auskunftsbegehren. In der Praxis wird häufig der Anspruch auf Auskunft genutzt, um Informationen zu erhalten, die legitime Zwecke darstellen, jedoch nicht im Zusammenhang mit dem Datenschutz
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