Falschparker-Fotos können zulässig sein
In einem Verfahren des Verwaltungsgerichts Ansbach gegen das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) ging es um folgende Frage:Durfte die Aufsichtsbehörde Bürgern, verbieten Fotos von „Falschparkern“ bzw. von falsch geparkten Autos anfertigen, um die Ordnungswidrigkeit mithilfe der Fotos den Behörden zu melden?Das Verwaltungsgericht Ansbach bejahte diese Frage und hob die Verwarnung des BayLDA gegen den klagenden
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