Aufsichtsbehörden beziehen Position zur Nutzung von Windows 10
In der 98. Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) wurde ein Prüfschema zum datenschutzkonformen Einsatz von Windows 10 beschlossen und anschließend veröffentlicht. Damit soll den Verantwortlichen die Überprüfung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben beim Einsatz von Windows 10 erleichtert werden. Eine Arbeitsgruppe der DSK hat unter Beteiligung von LDA Bayern, BfDI,
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