HmbBfDI sieht deutsche Regelungen im Beschäftigtenkontext unvereinbar mit der DS-GVO
Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der sich Ende März 2023 mit der Anwendbarkeit des nationalen Beschäftigtendatenschutzrechts befasst hatte, hat sich auch der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit geäußert. Der HmbBfDI sieht in der Entscheidung des EuGH weitreichende Auswirkungen. § 26 BDSG, die Parallelvorschrift im Bundesrecht für Beschäftigtendaten im nichtöffentlichen Bereich, dürfte nach Ansicht
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